15.08.2007 - 7.3 Widmung und Einstufung eines Teiles des Konrad-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Mi., 15.08.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gem. §
6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NRW S.
1028/SDV NRW 91, ber. in GV NRW 1996 S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom
04.05.2004 (GV NRW S. 259), die Widmung des
Konrad-Adenauer-Ringes
zwischen der Rehstraße und der
Einmündung der Eugen-Richter-Straße (die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück
Gemarkung Hagen Flur 23 Flurstücke 65, 66, 513sowie das Flurstück 517 teilweise;
Gemarkung Haspe Flur 12 Flurstücke 55, 58 sowie das Flurstück 41 teilweise).
Die vorgenannte Verkehrsfläche erhält die
Eigenschaft einer Kreisstraße (K 7) gemäß
§ 3 Abs. 1 Ziffer 2 StrWG NRW und dient dem
Gemeingebrauch.
Die Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal
aufgehängten Lageplan gelb markiert und rot umrandet dargestellt.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
