03.06.2004 - 3 Vorschlag zur Tagesordnung gemäß § 6 Absatz 3 d...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Frau Kingreen erläutert den Antrag ihrer Fraktion zu den Maßnahmen zum Nichtraucherschutz, da ihrer Auffassung nach bisher keine Ergebnisse seitens der Verwaltung vorgelegt werden könnten. Bei Besichtigung des neuen Rathauses habe sie zudem festgestellt, dass die Räume mit Teppichboden ausgelegt seien. Um hier z.B. Brandflecken zu vermeiden sei eine Entscheidung des Rates notwendig, wie mit Raucherzonen etc., auch vor dem Hintergrund der rechtlichen Lage, umzugehen sei. Frau Kingreen erklärt ihre Bereitschaft, das Thema als 1. Lesung zu betrachten.

 

Herr Horn führt aus, zum ersten Punkt des Beschlussvorschlages bereits darüber gesprochen zu haben, wie mit dem Thema Raucherzonen umzugehen sei. Er macht darauf aufmerksam, die Verwaltung habe es in Abstimmung mit dem Personalrat den Amtsleitern übertragen, dafür Sorge zu tragen, dass in ihrem Bereich Rauchen und Nichtrauchen einvernehmlich geregelt werde.

 

Frau Grehling erklärt, dass bisher weder der Verwaltung noch dem Personalrat Beschwerdefälle bekannt seien. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angesprochenen Punkte, wie die Pausenregelung oder die Probleme bei der gemeinsamen Unterbringung von Rauchern und Nichtrauchern, seien bereits Ende vergangenen Jahres in einem Runderlass des Ministeriums dargestellt worden. Es sei beabsichtigt, diesen Erlass nach Abstimmung mit dem Personalrat in der Hagener Verwaltung zu veröffentlichen, wobei die Amtsleiter für die konkrete Umsetzung Sorge zu tragen hätten.

 

Herr Hammer ergänzt, dass er unlängst seinen Urlaub in einem Land verbracht habe, in dem das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden grundsätzlich verboten sei. Er bedauert, dass der Rat in Anbetracht der dringenden Probleme der Stadt seine Zeit damit verbringe, sich mit einem solchem Thema zu beschäftigen.

 

Herr Horn regt an, das Thema in der nächsten Sitzung des Ältestenrates zu erörtern und in der letzten Sitzung des Rates zu behandeln.

 

Frau Kingreen erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden und betont, dass sie sich für den Schutz der nichtrauchenden Kolleginnen und Kollegen einsetze.

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1.         Im Rathaus am Wasser besteht Rauchverbot, außer in besonderen Rauchzonen bzw.-räumen, die für die Raucher in allen Etagen ausgewiesen werden können.

Es kommen nur Bereiche ohne Teppichboden in Frage.

 

2.         Jeder Mitarbeiter in der Stadtverwaltung sowie alle Mandatsträger, die Nichtraucher sind, haben den gesetzlichen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.

Daraus folgt:

-         in der gesamten Stadtverwaltung werden besondere Rauchbereiche ausgewiesen

-         keinesfalls darf in Durchgangszimmern geraucht werden

-         In Sitzungen sind Pausen für die Tabakkonsumenten durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

x

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

 

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