03.06.2004 - 3 Vorschlag zur Tagesordnung gemäß § 6 Absatz 3 d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 03.06.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- AdR Amt des Rates
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Frau
Kingreen erläutert
den Antrag ihrer Fraktion zu den Maßnahmen zum Nichtraucherschutz, da ihrer
Auffassung nach bisher keine Ergebnisse seitens der Verwaltung vorgelegt werden
könnten. Bei Besichtigung des neuen Rathauses habe sie zudem festgestellt, dass
die Räume mit Teppichboden ausgelegt seien. Um hier z.B. Brandflecken zu vermeiden
sei eine Entscheidung des Rates notwendig, wie mit Raucherzonen etc., auch vor
dem Hintergrund der rechtlichen Lage, umzugehen sei. Frau Kingreen
erklärt ihre Bereitschaft, das Thema als 1. Lesung zu betrachten.
Herr
Horn führt aus, zum
ersten Punkt des Beschlussvorschlages bereits darüber gesprochen zu haben, wie
mit dem Thema Raucherzonen umzugehen sei. Er macht darauf aufmerksam, die
Verwaltung habe es in Abstimmung mit dem Personalrat den Amtsleitern
übertragen, dafür Sorge zu tragen, dass in ihrem Bereich Rauchen und Nichtrauchen
einvernehmlich geregelt werde.
Frau
Grehling erklärt,
dass bisher weder der Verwaltung noch dem Personalrat Beschwerdefälle bekannt
seien. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angesprochenen Punkte, wie
die Pausenregelung oder die Probleme bei der gemeinsamen Unterbringung von
Rauchern und Nichtrauchern, seien bereits Ende vergangenen Jahres in einem
Runderlass des Ministeriums dargestellt worden. Es sei beabsichtigt, diesen
Erlass nach Abstimmung mit dem Personalrat in der Hagener Verwaltung zu
veröffentlichen, wobei die Amtsleiter für die konkrete Umsetzung Sorge zu
tragen hätten.
Herr
Hammer ergänzt,
dass er unlängst seinen Urlaub in einem Land verbracht habe, in dem das Rauchen
in allen öffentlichen Gebäuden grundsätzlich verboten sei. Er bedauert, dass
der Rat in Anbetracht der dringenden Probleme der Stadt seine Zeit damit
verbringe, sich mit einem solchem Thema zu beschäftigen.
Herr
Horn regt an, das
Thema in der nächsten Sitzung des Ältestenrates zu erörtern und in der letzten
Sitzung des Rates zu behandeln.
Frau
Kingreen erklärt
sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden und betont, dass sie sich für den
Schutz der nichtrauchenden Kolleginnen und Kollegen einsetze.
1. Im Rathaus am Wasser besteht
Rauchverbot, außer in besonderen Rauchzonen bzw.-räumen, die für die Raucher in
allen Etagen ausgewiesen werden können.
Es kommen nur
Bereiche ohne Teppichboden in Frage.
2. Jeder Mitarbeiter in der
Stadtverwaltung sowie alle Mandatsträger, die Nichtraucher sind, haben den
gesetzlichen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.
Daraus folgt:
-
in der gesamten Stadtverwaltung werden besondere
Rauchbereiche ausgewiesen
-
keinesfalls darf in Durchgangszimmern geraucht werden
-
In Sitzungen sind Pausen für die Tabakkonsumenten
durchzuführen.
