08.08.2007 - 7.2 Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfris...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Dr. Schmidt ergänzt zur Vorlage, dass sich aus der Baumschutzsatzung Einnahmen für die Stadt ergeben, die für die Pflanzung für Straßenbäume verwendet werden. Die Beträge liegen zwischen 8. – und 10.000,00 €. Greife die Baumschutzsatzung nicht mehr, müssten die Ausgaben aus dem Allgemeinen Haushalt bezahlt werden.

 

Herr Buschkühl fragt nach, ob der Wegfall der Satzung bedeuten würde, dass alle Bäume ohne besondere Genehmigung vom Eigentümer entfernt werden dürften.

 

Herr Zillner informiert, dass die Baumschutzsatzung die Bäume auf privaten Grundstücken schütze. Nach Wegfall der Satzung sei es in Grünflächen so, dass die Eigentümer überhängendes Grün und Wurzelwerk entfernen dürften. Dies könne dazu führen, dass bisher geschützte Bäume durch Verlust der Standsicherheit entfernt werden müssten. Nach Wegfall der Baumschutzsatzung können Bäume im öffentlichen Bereich, die im Wege einer städtischen Maßnahme gefällt werden sollen, ohne Beteiligung der Bezirksvertretungen gefällt werden. Er habe in seinem Fachbereich die Mitarbeiter angewiesen, weiterhin die Politik zu informieren. Herr Zillner teilt mit, dass bisher aufgrund der Einnahmen eine hohe Anzahl an Neuanpflanzungen vorgenommen werden konnten. Jetzt stehe noch ein Betrag für die kommende Pflanzsaison zur Verfügung. Ab 2008/2009 sei die Nachpflanzung ohne entsprechende Einnahmen schwierig.

 

Herr Buschkühl ist der Meinung, dass durch den Wegfall der Satzung Bäume erhalten blieben, die sonst aufgrund ihres erreichten Umfanges gefällt werden müssten, da der Eigentümer nun warten könne bis der Baum nicht mehr tragbar sei.

 

Frau Sauerwein bittet dringend gegen den Beschluss zu stimmen, um die Bäume zu erhalten.

 

Herr Arnusch fragt nach, in wie weit der städtische Mitarbeiter davon betroffen sei und ob er noch weiterhin bei der Stadt Hagen beschäftigt werde.

 

Herr Heicapell informiert, dass es sich um einen Beamten des mittleren Dienstes handele, der weiterhin bei der Stadt Hagen mit einem anderen Aufgabenbereich beschäftigt werden würde.

Er betont, dass der Konsolidierungsauftrag sehr ernst genommen worden sei. Seit 2003 seien 48,6 % der Planstellen abgebaut worden. Die einzige Möglichkeit weiter einzusparen, läge in der noch verbleibenden freiwilligen Aufgabe des Baumschutzes.

 

Herr Leisten erinnert daran, dass die Baumschutzsatzung auch dazu geführt habe, viele erhaltenswerte Bäume vor Erreichen des festgelegten Stammumfangs zu fällen. Nach Wegfall der Baumschutzsatzung hätten die Eigentümer auch später noch die Möglichkeit die Bäume zu entfernen.

 

Herr Arnusch bittet in den Beschlussvorschlag unter 3. hinzuzufügen, dass aus der Einsparsumme 10.000,- € für Neuanpflanzungen zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Herr Buschkühl betont, dass die Bürgerinnen und Bürger sorgsam mit ihren Bäumen umgehen können und über den Wegfall der Baumschutzschatzung erleichtert wären.

 

Herr Hulvershorn lässt abstimmen.

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Beschluss:

 

 

 

1.      Die Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Hagen (Baumschutzsatzung) vom 21. November 2000, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird mit Wirkung zum 31.10.2007 beschlossen.

 

2.      Gleichzeitig wird der entsprechende Aufgabenwegfall bei dem Amt 24 zum 31.10.2007 beschlossen. Die stellenplanrechtlichen Auswirkungen werden zum nächstmöglichen Stellenplan nachvollzogen.

 

3.  Aus der sich ergebenden Einsparsumme sollen 10.000,- € für Neuanpflanzungen von

     Bäumen im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

      

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=55231&selfaction=print