08.08.2007 - 7.2 Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfris...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 08.08.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 24 Forstamt
- Bearbeitung:
- Andrea Aust
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Dr. Schmidt ergänzt zur Vorlage, dass sich aus der Baumschutzsatzung
Einnahmen für die Stadt ergeben, die für die Pflanzung für Straßenbäume
verwendet werden. Die Beträge liegen zwischen 8. – und 10.000,00 €.
Greife die Baumschutzsatzung nicht mehr, müssten die Ausgaben aus dem
Allgemeinen Haushalt bezahlt werden.
Herr Buschkühl fragt nach, ob der Wegfall der Satzung bedeuten würde,
dass alle Bäume ohne besondere Genehmigung vom Eigentümer entfernt werden
dürften.
Herr Zillner informiert, dass die Baumschutzsatzung die Bäume auf
privaten Grundstücken schütze. Nach Wegfall der Satzung sei es in Grünflächen
so, dass die Eigentümer überhängendes Grün und Wurzelwerk entfernen dürften.
Dies könne dazu führen, dass bisher geschützte Bäume durch Verlust der
Standsicherheit entfernt werden müssten. Nach Wegfall der Baumschutzsatzung können
Bäume im öffentlichen Bereich, die im Wege einer städtischen Maßnahme gefällt
werden sollen, ohne Beteiligung der Bezirksvertretungen gefällt werden. Er habe
in seinem Fachbereich die Mitarbeiter angewiesen, weiterhin die Politik zu
informieren. Herr Zillner teilt mit, dass bisher aufgrund der Einnahmen eine
hohe Anzahl an Neuanpflanzungen vorgenommen werden konnten. Jetzt stehe noch
ein Betrag für die kommende Pflanzsaison zur Verfügung. Ab 2008/2009 sei die
Nachpflanzung ohne entsprechende Einnahmen schwierig.
Herr Buschkühl ist der Meinung, dass durch den Wegfall der Satzung Bäume
erhalten blieben, die sonst aufgrund ihres erreichten Umfanges gefällt werden
müssten, da der Eigentümer nun warten könne bis der Baum nicht mehr tragbar
sei.
Frau Sauerwein bittet dringend gegen den Beschluss zu stimmen, um die
Bäume zu erhalten.
Herr Arnusch fragt nach, in wie weit der städtische Mitarbeiter davon
betroffen sei und ob er noch weiterhin bei der Stadt Hagen beschäftigt werde.
Herr Heicapell informiert, dass es sich um einen Beamten des mittleren
Dienstes handele, der weiterhin bei der Stadt Hagen mit einem anderen
Aufgabenbereich beschäftigt werden würde.
Er betont, dass der Konsolidierungsauftrag sehr ernst genommen worden sei.
Seit 2003 seien 48,6 % der Planstellen abgebaut worden. Die einzige Möglichkeit
weiter einzusparen, läge in der noch verbleibenden freiwilligen Aufgabe des Baumschutzes.
Herr Leisten erinnert daran, dass die Baumschutzsatzung auch dazu geführt
habe, viele erhaltenswerte Bäume vor Erreichen des festgelegten Stammumfangs zu
fällen. Nach Wegfall der Baumschutzsatzung hätten die Eigentümer auch später
noch die Möglichkeit die Bäume zu entfernen.
Herr Arnusch bittet in den Beschlussvorschlag unter 3. hinzuzufügen, dass
aus der Einsparsumme 10.000,- € für Neuanpflanzungen zur Verfügung
gestellt werden sollen.
Herr Buschkühl betont, dass die Bürgerinnen und Bürger sorgsam mit ihren
Bäumen umgehen können und über den Wegfall der Baumschutzschatzung erleichtert wären.
Herr Hulvershorn lässt abstimmen.
Beschluss:
1.
Die Satzung
zur Aufhebung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Hagen
(Baumschutzsatzung) vom 21. November 2000, die als Anlage Gegenstand der
Niederschrift ist, wird mit Wirkung zum 31.10.2007 beschlossen.
2.
Gleichzeitig
wird der entsprechende Aufgabenwegfall bei dem Amt 24 zum 31.10.2007
beschlossen. Die stellenplanrechtlichen Auswirkungen werden zum nächstmöglichen
Stellenplan nachvollzogen.
3. Aus der sich ergebenden
Einsparsumme sollen 10.000,- € für Neuanpflanzungen von
Bäumen im Stadtgebiet zur Verfügung
gestellt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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11,7 kB
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