08.08.2007 - 7.4 2. Lesung zum Landschaftsplan Hagen - 6. Landsc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 08.08.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Arnusch wiederholt Eingangs eine Frage aus der letzten Sitzung und
erklärt sich anschließend als befangen.
Er bittet die Bezirksvertretung seinen Antrag zur Beratung vorzutragen
und verlässt daraufhin den Sitzungsraum.
Herr Leisten formuliert den Antrag nach kurzer Diskussion mit den
Mitgliedern der SPD- Fraktion wie folgt:
Ergänzender Beschluss:
Die unter Ziffer 1.1.31 auf Seite 33 des Landschaftsplanes der Stadt
Hagen ausgewiesene Entwicklungsfläche im Bereich des Naturschutzgebietes
Weißenstein soll textlich als Abgrabungsfläche ausgewiesen werden.
Dieselbe Bemerkung stehe bereits unter 3.7/1.1.31 auf Seite 109.
Herr Hulvershorn sieht keinen weiteren Klärungsbedarf und lässt über den
Antrag abstimmen.
Beschluss:
Zu a) Der
Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der nach § 12 LG NRW anerkannten Verbände sowie die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht
ihnen ganz oder teilweise im Sinne der
nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten bzw. ausgelegten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 6. Landschaftsplanänderung , bestehend aus:
1. dem
textlichen Änderungsentwurf für den Entwicklungs- und Festsetzungsteil einschließlich der in grau
unterlegten Änderungen, Erweiterungen und Streichungen
2. dem
Änderungsentwurf für die Entwicklungs- und Festsetzungskarte
3. der Anlagenkarte FFH-
Gebiete
gemäß § 16 Abs. 2 und § 29 Abs. 1
des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung v.
21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz v. 15.12.2005
(GV.NRW. S. 791) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Nach der Beschlussfassung über die Anregungen und Bedenken und dem
Satzungsbeschluss ist der Höheren Landschaftsbehörde/ Regierungspräsident
Arnsberg ein Bericht und die
Verfahrensunterlagen zur Genehmigung vorzulegen.
Die 6. Landschaftsplanänderung tritt am Tage der Bekanntmachung der
Genehmigung in Kraft.
Ergänzender Beschluss:
Die unter Ziffer 1.1.31 auf Seite 33 des Landschaftsplanes der Stadt
Hagen ausgewiesene Entwicklungsfläche im Bereich des Naturschutzgebietes
Weißenstein
soll textlich als Abgrabungsfläche ausgewiesen werden.
Anlagen zur Vorlage
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50,7 kB
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