14.06.2007 - 5.30 Satzung der Stadt Hagen über die Grenzen des im...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Grothe bittet den Rat aus formalen Gründen einen dritten Beschlusspunkt aufzunehmen, der als Anlage 16 der Niederschrift beigefügt ist. In dem Gebiet gäbe es eine Streuobstwiese, die ein geschützter Landschaftsbestandteil ist. Der Landschaftsbeirat habe im Gegensatz zum Umweltausschuss einer Befreiung zur Herausnahme dieser Obstwiese nicht zugestimmt. In diesem Fall müsse der Regierungspräsident in Arnsberg entscheiden, ob der geschützte Landschaftsbestandteil herausgenommen werden soll. Aus diesem Grunde schlage die Verwaltung aus rechtlichen Sicherheitsgründen den entsprechenden Zusatz zum Beschlussvorschlag vor.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Strüwer antwortet Herr Grothe, dass ein bis zwei Wohneinheiten davon betroffen wären. Ein Bebauungsplan könne nicht um die Obstwiese herum rechtskräftig gemacht werden und speziell diese Fläche herausgenommen werden. Aus diesem Grund muss der Bebauungsplan unter dem Vorbehalt der Befreiung gestellt werden.

 

Herr Strüwer berichtet von den stattgefundenen Gesprächen mit der Entwicklungsgesellschaft und der Bildungsstätte in denen deutlich wurde, dass das Gesamtkonzept gefährdet sei, wenn nicht alle Flächen bebaut würden. Ein Kompromiss wäre wünschenswert gewesen, konnte aber zwischen den Partien nicht erzielt werden. Aus diesem Grund werde Herr Strüwer dem Antrag nicht zustimmen.

 

Herr Grothe stellt klar, dass sich der Inhalt der kritischen Diskussion zwischen der Entwicklungsgesellschaft und der Jugendbildungsstätte nicht auf das von ihm beschriebenes Grundstück bezogen habe.

 

Frau Kingreen bemängelt die geplante Bebauung an dieser Stelle, zumal es keine Schulen bzw. Kindergärten in der Nähe gäbe. Darüber hinaus riskiere die Verwaltung eine Klage seitens der Jugendbildungsstätte. Frau Kingreen bittet um Auskunft, gegen wen gegebenenfalls die Klage gerichtet werde.

 

Herr Hoffmann vermag nicht einzuschätzen gegen wen die Bildungsstätte klagen werde. Theoretisch bestehe die Möglichkeit, dass die Satzung per Normenkontrolle angegriffen würde. Einen Schaden sieht Herr Hoffmann zurzeit nicht, da die Satzung in der vorliegenden Form seiner Auffassung nach rechtmäßig ist. Im Übrigen zeige der ergänzende Beschlussvorschlag von Herrn Grothe nur die formal notwendige Konsequenz auf, zunächst dieses landschaftsrechtliche Befreiungsverfahren abzuwarten, bevor die Satzung bekannt gegeben werde.

 

Herr Meier knüpft an den Wortbeitrag von Herrn Hoffmann an und teilt mit, dass der Stadtentwicklungsausschuss die Fragen der Bildungsstätte aufgenommen und gegenüber der Verwaltung gestellt habe. Das zusätzliche Gutachten der Sachverständigen habe diese Fragen alle zur Zufriedenheit des Stadtentwicklungsausschusses beantwortet. Einer Klage kann daher gelassen entgegen gesehen werden.

 

Herr Erlmann berichtet von einem Ortstermin des Umweltausschusses in der Mittagszeit und teilt mit, dass der Umweltausschuss keine Bedenken bei diesem Vorhaben habe.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt das Einvernehmen des Rates zur Aufnahme des dritten Punktes zum Beschussvorschlag der Verwaltung fest und lässt darüber abstimmen.

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Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die vor und während des Beteiligungsverfahrens (Januar / Februar 2007) vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen gemäß der Sitzungsvorlage. Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

2.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt die zu diesem Beschluss gehörende Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang Ortsteils „Ergster Weg“ gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Der im Sitzungssaal aufgehängte Plan  und die Begründung vom 9. Januar 2007 mit ihren Anlagen sind Bestandteil der Satzung.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung der Satzung erst dann zu veranlassen, wenn die nach § 69 LG NRW erforderliche Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg zur Erteilung einer landschaftsrechtlichen Befreiung vorliegt. Wird diese versagt, ist der Rat zu informieren.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen