12.06.2007 - 16 Rückbau und Begrünung der Berliner Straße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 12.06.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Für Herrn Dr. Ramrath ist die vorgesehene
Einrichtung einer 30-kmh-Zone auf der gesamten Strecke nicht sinnvoll. Hier
befinde sich eine Bustrasse und dies würde eine derartige Zone nicht
rechtfertigen. Als Kompromisslösung sollten im engen Einmündungsbereich der
Rolandstraße Einschränkungen erfolgen aber nicht auf der ganzen Länge der
Straße.
Herr Grothe betont, dass die Planungsverwaltung
mit einem derartigen Vorschlag keine Probleme habe, es würden jedoch die
Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten und dies müsse geklärt werden.
Zur Klarstellung berichtet Herr Asbeck , dass die
Bezirksvertretung Haspe den Abbau der dort befindlichen Ampel beschlossen habe.
Von der Straßenverkehrsbehörde sei eingewandt worden, dass dies zwar so gehe,
dann jedoch dort eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden müsse, mit einer für
den Busverkehr aber nicht verträglichen Rechts-vor-Links-Lösung. Die Berliner
Straße sei aber eine breit ausgebaute Straße, die das schnellere Fahren
provoziere. Im Zusammenhang mit der
Ausbauplanung der Straße sollte die Verwaltung das Anliegen der Politik
prüfen, ob es nicht nach Möglichkeit
auch ohne Tempo-30-Zone und ohne Rechts-vor-Links-Regelung gehe. Dies würde
auch die Kosten für den Ausbau reduzieren.
Herr Grothe schildert seine Sicht des bisherigen
Ablaufes. Es gebe ein Umbaukonzept für die Straße, dies sehe eine Einengung,
Mittelinseln, Radweg und veränderte Aufstellung von Parkplätzen vor. Dies
stelle eine Art Rückbau dar, mit Reduzierung der Verkehrsfläche und damit auch
der Geschwindigkeit. Hierüber sei eine Abstimmung mit der Verkehrsbehörde
erforderlich. Diese habe gefordert, dass bei Umsetzung dieser Maßnahmen sowohl
die Tempo-30-Zone als auch die Rechts-vor-Links-Regelung erforderlich sei.
Falls dies politisch nicht gewünscht sei, müsse die Angelegenheit nochmals in
der Verwaltung abgeklärt werden.
Herr Ludwig spricht sich für die Sichtweise von
Herrn Asbeck aus. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf der gesamten Strecke
würde möglicherweise auch zu mehr Umläufe bei den Bussen führen und daher auch
zu Mehrkosten. Er bitte daher auch für eine Stellungnahme der Hagener
Straßenbahn zu sorgen.
Herrn Meier fehlt die Frage der Finanzierung und
auch ein Zeitfenster. Hierüber müsste auch mit der Bezirksvertretung Haspe
gesprochen werden. Die Maßnahme sei in keinem Ausbau- und auch nicht im
Investitionsprogramm enthalten.
Herr Grothe erinnert daran, dass der Rückbau in
keiner Prioritätenliste enthalten sei. Wenn eine Priorisierung erfolge, müsse
dies auch im Konsens mit anderen Straßen im Stadtgebiet erfolgen.
Frau Suda ist der Auffassung, dass bei dem
Top-Zustand der Berliner Straße weitest gehend auf den Rückbau verzichtet
werden sollte, da auch hierdurch Kosten verursacht würden.
Die Straße sollte lt. Herrn Grzeschista Schritt
für Schritt kostengünstig für eine vernünftige Lebensumgebung zurückgebaut
werden.
Herr Asbeck lässt über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung einschließlich der unter Punkt 3 erfolgten Ergänzung, die Ausfluss
der erfolgten Diskussion ist, abstimmen.
Beschluss:
- Der
Konzeption zum Rückbau und zur Begrünung der Berliner Straße wird
zugestimmt.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel für den
Investitionshaushalt anzumelden und für die Einzelabschnitte detaillierte
Ausbauentwürfe zu erstellen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, ob angesichts der konkreten
Ausbauplanung die Einführung einer Tempo-30-Zone noch geboten ist oder ob
nicht eine weitere Vorfahrtsberechtigung der Berliner Straße gerade im
Hinblick auf den ÖPNV beibehalten werden kann, wobei im Einmündungsbereich
der Rolandstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 kmh ausreichend
ist.
