12.06.2007 - 9 Satzung der Stadt Hagen über die Grenzen des im...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Asbeck verweist auf die ablehnenden und zustimmenden Beschlüsse der vorberatenden Gremien. Des Weiteren führt er aus, dass die hier erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes vom Landschaftsbeirat abgelehnt, ihr jedoch vom Umweltausschuss zugestimmt worden sei. Nach § 69 des >Landschaftsgesetzes müsse nun die höhere Landschaftsbehörde entscheiden. Trotzdem sollte die Satzung am Donnerstag im Rat beschlossen werden, um dann mit der Veröffentlichung so lange zu warten, bis die Entscheidung aus Arnsberg vorliege.

 

Herr Ludwig spricht sich dafür aus, heute keinen Beschluss zu fassen und die Entscheidung auf den Rat zu übertragen.  Der Bündnis90/Die Grünen Fraktion läge seit Gestern ein Schreiben vor, welches Lösungsmöglichkeiten der hier vorliegenden Probleme zwischen Bildungsstätte und Investor beinhalte.

 

Für Herr Meier ist jetzt lange genug diskutiert worden, alle aufgeworfenen Fragen seien seitens der Verwaltung beantwortet worden. Auch liege das zusätzliche Angebot des Investors mit der Errichtung einer Lärmschutzwand vor. Weitere Einschränkungen wären auf Grund des Gutachtens nicht zu befürchten.

 

Herr Asbeck hält es für keinen guten Weg, wenn der zuständige Fachausschuss keine Stellung beziehe. Er lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

1.      Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die vor und während des Beteiligungsverfahrens (Januar / Februar 2007) vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen gemäß der Sitzungsvorlage. Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

2.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt die zu diesem Beschluss gehörende Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang Ortsteils „Ergster Weg“ gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Der im Sitzungssaal aufgehängte Plan  und die Begründung vom 9. Januar 2007 mit ihren Anlagen sind Bestandteil der Satzung.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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