12.06.2007 - 5 Landschaftsplan Hagen - 6. Landschaftsplanänder...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Asbeck  verweist auf die erste Lesung zu dieser Angelegenheit im Umweltausschuss. Er schlage dies auch für den Stadtentwicklungsausschuss vor.

 

Bei der Stellungsnahme des Geologischen Dienstes im Rahmen der Vorlage ist Herrn Meier aufgefallen,  dass Wegebeziehungen nicht gesichert worden seien. Dies führe zu der Frage, was mit dem bestehenden Fuß- und Reitwegesystem geschehe, wenn es noch nicht mal im Rahmen der Satzung eine Plandarstellung gebe. Der Erhalt wäre wichtig, da der Bereich Emst/Haßley/Holthausen von vielen Hagenern als Spazier- und Wanderweg genutzt werde. Er halte es in Zukunft für schwierig, in denen als FFH-Gebiete festgesetzten Bereichen wieder Wege anzulegen. Er möchte daher das bestehende Wegenetz gesichert wissen.

 

Des Weiteren spricht er den Bereich Hünenpforte an, der immer als wertvolle Landmarke angesehen worden sei. Bei einer Ausweisung als FFH-Gebiet wäre die Hünenpforte irgendwann als Landmarke nicht mehr präsent, weil Flora und Fauna von Seiten der Umweltverwaltung hier als wichtiger angesehen würden. Außerdem vermisst er Aussagen zu dem Ausgrabungsgebiet im Bereich Holthausen und wie dessen Zugänglichkeit gesichert  werde. Auch die Abstimmung mit dem für Ausgrabungen zuständigen Amt könnte in keiner Weise wieder gefunden werden. Dies wäre wichtig, wenn für diese Stätte in irgendeiner Form ein Konzept entwickelt würde aber dann nicht mehr möglich, wenn der Bereich als FFH-Gebiet festgesetzt sei.

 

Herr Schädel weist auf den weiteren wichtigen Punkt hin, dass auf Grund einer Verwaltungsrichtlinie in der Bauleitplanung Abstände von mindestens 300 m  von FFH-Gebieten einzuhalten seien. Unterschreitungen wären nur schwer möglich. Als Beispiel führt er den Bereich Haßley an. Eine Wohnbauflächenarrondierung wäre dort kaum mehr möglich. Diese Aussage ruft von Seiten des Ausschusses einiges Unverständnis hervor. 

 

Herr Grothe weist darauf hin, dass die Stadt nicht zuständig und verantwortlich sei, für Definition und Abgrenzung von FFH-Gebieten.

 

Herr Dr. Ramrath möchte klargestellt wissen, was der konkrete rechtliche Inhalt der anstehenden Beschlussfassung sei. Es sollte eine saubere Abgrenzung vorgenommen werden, welche Restriktionen durch die Beschlussfassung ausgelöst würden. Er möchte die Schaffung von Konfliktfeldern vermeiden. Solange keine Abklärung, Konkretisierung und Abwägung vorliege, könne auch keine Beschlussfassung erfolgen.

 

Herr Grzeschista verweist auf vormalige Beratungen im Regionalrat, wo sich die Stadt Hagen hinsichtlich der FFH-Gebiete festgelegt habe. Die Grenzen dieser Gebiete würden jetzt in Naturschutzgebiete nachvollzogen. In einzelnen kleinen Bereichen könne sicherlich korrigiert werden, jedoch blieben die Grundsätze bestehen. Im Bereich Haßley werde es sicherlich sehr schwierig, die FFH-Gebiete zurück zu drängen.

 

Für Herrn Asbeck geht es um die Frage, ob durch die Festlegung des Naturschutzgebietes in Haßley weitere Erschwernisse für eine zukünftige Bebauung entständen. Er kritisiere, dass in der Vergangenheit die Konsequenzen für eine mögliche Bebauung dort nicht aufgezeigt worden seien. Er bitte darum bis zur nächsten Sitzung aufzuarbeiten, welche Restriktionen entständen und auch zu erläutern, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssten, um diese Bebauung doch zu ermöglichen.

 

Herr Asbeck stellt fest, dass gegen die heutige erste Lesung keine Bedenken bestehen und die Angelegenheit vertagt wird.

 

 

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Beschluss:

 Zu a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der nach § 12 LG NRW anerkannten Verbände sowie die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz  oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.

           

            Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten bzw.   ausgelegten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 6.  Landschaftsplanänderung , bestehend aus:

       1.    dem textlichen Änderungsentwurf für den Entwicklungs- und   Festsetzungsteil einschließlich der in grau unterlegten Änderungen, Erweiterungen und Streichungen

       2.    dem Änderungsentwurf für die Entwicklungs- und Festsetzungskarte

       3.    der Anlagenkarte FFH- Gebiete  

 

gemäß § 16 Abs. 2 und § 29 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung v. 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz v. 15.12.2005 (GV.NRW. S. 791) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

 

Nach der Beschlussfassung über die Anregungen und Bedenken und dem Satzungsbeschluss ist der Höheren Landschaftsbehörde/ Regierungspräsident Arnsberg ein Bericht  und die Verfahrensunterlagen zur Genehmigung vorzulegen.

 

Die 6. Landschaftsplanänderung tritt am Tage der Bekanntmachung der Genehmigung  in Kraft.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Tagesordnungspunkt wurde in 1. Lesung behandelt

 

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Anlagen zur Vorlage