12.06.2007 - 5 Landschaftsplan Hagen - 6. Landschaftsplanänder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 12.06.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Asbeck
verweist auf die erste Lesung zu dieser Angelegenheit im Umweltausschuss.
Er schlage dies auch für den Stadtentwicklungsausschuss vor.
Bei der Stellungsnahme des Geologischen Dienstes
im Rahmen der Vorlage ist Herrn Meier aufgefallen, dass Wegebeziehungen nicht gesichert worden
seien. Dies führe zu der Frage, was mit dem bestehenden Fuß- und Reitwegesystem
geschehe, wenn es noch nicht mal im Rahmen der Satzung eine Plandarstellung
gebe. Der Erhalt wäre wichtig, da der Bereich Emst/Haßley/Holthausen von vielen
Hagenern als Spazier- und Wanderweg genutzt werde. Er halte es in Zukunft für
schwierig, in denen als FFH-Gebiete festgesetzten Bereichen wieder Wege
anzulegen. Er möchte daher das bestehende Wegenetz gesichert wissen.
Des Weiteren spricht er den Bereich Hünenpforte
an, der immer als wertvolle Landmarke angesehen worden sei. Bei einer
Ausweisung als FFH-Gebiet wäre die Hünenpforte irgendwann als Landmarke nicht mehr
präsent, weil Flora und Fauna von Seiten der Umweltverwaltung hier als
wichtiger angesehen würden. Außerdem vermisst er Aussagen zu dem
Ausgrabungsgebiet im Bereich Holthausen und wie dessen Zugänglichkeit gesichert
werde. Auch die Abstimmung mit dem für
Ausgrabungen zuständigen Amt könnte in keiner Weise wieder gefunden werden.
Dies wäre wichtig, wenn für diese Stätte in irgendeiner Form ein Konzept
entwickelt würde aber dann nicht mehr möglich, wenn der Bereich als FFH-Gebiet
festgesetzt sei.
Herr Schädel weist auf den weiteren wichtigen
Punkt hin, dass auf Grund einer Verwaltungsrichtlinie in der Bauleitplanung
Abstände von mindestens 300 m von
FFH-Gebieten einzuhalten seien. Unterschreitungen wären nur schwer möglich. Als
Beispiel führt er den Bereich Haßley an. Eine Wohnbauflächenarrondierung wäre
dort kaum mehr möglich. Diese Aussage ruft von Seiten des Ausschusses einiges
Unverständnis hervor.
Herr Grothe weist darauf hin, dass die Stadt
nicht zuständig und verantwortlich sei, für Definition und Abgrenzung von
FFH-Gebieten.
Herr Dr. Ramrath möchte klargestellt wissen, was
der konkrete rechtliche Inhalt der anstehenden Beschlussfassung sei. Es sollte
eine saubere Abgrenzung vorgenommen werden, welche Restriktionen durch die
Beschlussfassung ausgelöst würden. Er möchte die Schaffung von Konfliktfeldern
vermeiden. Solange keine Abklärung, Konkretisierung und Abwägung vorliege,
könne auch keine Beschlussfassung erfolgen.
Herr Grzeschista verweist auf vormalige
Beratungen im Regionalrat, wo sich die Stadt Hagen hinsichtlich der FFH-Gebiete
festgelegt habe. Die Grenzen dieser Gebiete würden jetzt in Naturschutzgebiete
nachvollzogen. In einzelnen kleinen Bereichen könne sicherlich korrigiert
werden, jedoch blieben die Grundsätze bestehen. Im Bereich Haßley werde es
sicherlich sehr schwierig, die FFH-Gebiete zurück zu drängen.
Für Herrn Asbeck geht es um die Frage, ob durch
die Festlegung des Naturschutzgebietes in Haßley weitere Erschwernisse für eine
zukünftige Bebauung entständen. Er kritisiere, dass in der Vergangenheit die
Konsequenzen für eine mögliche Bebauung dort nicht aufgezeigt worden seien. Er
bitte darum bis zur nächsten Sitzung aufzuarbeiten, welche Restriktionen
entständen und auch zu erläutern, welche Voraussetzungen geschaffen werden
müssten, um diese Bebauung doch zu ermöglichen.
Herr Asbeck stellt fest, dass gegen die heutige
erste Lesung keine Bedenken bestehen und die Angelegenheit vertagt wird.
Beschluss:
Zu a) Der
Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der nach § 12 LG NRW anerkannten Verbände sowie die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht
ihnen ganz oder teilweise im Sinne der
nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten bzw. ausgelegten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 6. Landschaftsplanänderung , bestehend aus:
1. dem
textlichen Änderungsentwurf für den Entwicklungs- und Festsetzungsteil einschließlich der in grau
unterlegten Änderungen, Erweiterungen und Streichungen
2. dem
Änderungsentwurf für die Entwicklungs- und Festsetzungskarte
3. der Anlagenkarte FFH- Gebiete
gemäß § 16 Abs.
2 und § 29 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur
Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der
Bekanntmachung v. 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), zuletzt geändert durch
Gesetz v. 15.12.2005 (GV.NRW. S. 791) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Nach der Beschlussfassung über die Anregungen und
Bedenken und dem Satzungsbeschluss ist der Höheren Landschaftsbehörde/
Regierungspräsident Arnsberg ein Bericht
und die Verfahrensunterlagen zur Genehmigung vorzulegen.
Die 6. Landschaftsplanänderung tritt am Tage der
Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
50,7 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
125,1 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
24,5 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
116,5 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
41,5 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
70,3 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
895,8 kB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
205,8 kB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
136,4 kB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
126 kB
|
|||
|
11
|
(wie Dokument)
|
256,9 kB
|
