06.06.2007 - 13 Bebauungsplan Nr. 5/06 (582) - Sport- und Freiz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Aufgrund einer Nachfrage von Herrn Breddermann, führt Herr Gerbersmann u.a. aus, daß die Maßnahmen, die unmittelbar mit dem Sport- und Freizeitbad verbunden sind, also auch Baunebenkosten und Kosten für die Errichtung von Stellplätzen von der HVG zu tragen sind. Insofern sind diese Kosten auch von der HVG zu erwirtschaften.

Auf Nachfrage von Herrn Pieper macht Herr Dr. Strähler Ausführungen zu den Altlasten, die entsprechend im Plan gekennzeichnet sind und geht  auf das Erfordernis eines Bodenmanagements ein. 

Auf Nachfrage von Herrn Breddermann bzgl. des Eisgartens erklärt Herr Dr. Strähler, daß dieser nicht im Plangebiet liegt und keine weiteren Ausführungen dazu gemacht werden können.

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Beschluss:

a)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 5/06 (582) “Sport- und Freizeitbad Ischeland” gemäß des im Sitzungssaal ausgehängten Entwurfes.

 

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die öffentliche Auslegung des im Sitzungssaal ausgehängten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 5/06 (582) “Sport- und Freizeitbad Ischeland” nebst der Begründung vom 16.05.2007 gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich umfasst das Freibadgelände Ischeland einschließlich der Zuführung des Ischelandbaches, die im Süden vorgelagerte Stellplatzanlage sowie den Teilabschnitt der Stadionstraße zwischen der Ischelandhalle und der Houbenstraße.

Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft im Uhrzeigersinn wie folgt:

Ab der katholischen Grundschule Meinolf verläuft die Grenze westlich der Stadionstraße am Kindergarten und am Ischelandteich vorbei bis zum Haus Houbenstraße Nr. 1. Auf dem Abschnitt zwischen Kindergarten und Houbenstraße ist die Stadionstraße nur als Fußweg ausgebaut. Im Norden verläuft die Abgrenzung entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Straßen ”Am Freibad” und ”Zur Heide”. Im Osten grenzt durch einen Grünstreifen getrennt eine Kleingartenanlage an. Der westliche Bereich des Bachraumes mit seinen Ufergehölzen wird in das Plangebiet einbezogen (LB Nr. 1.4.2.22 Ischelandbach). Im Südosten verläuft die Grenze entlang des Weges am Stadion vorbei. Die Grenze quert diesen Weg in südliche Richtung zum Vorplatz des Stadions. Die südliche Grenze umfasst die Stellplatzanlage vor dem Stadion und deren Zufahrt von der Stadionstraße.

Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Eckesey, Flur 8 die Flurstücke 341, 342, 347, 348, 349, 350 und teilweise die Flurstücke 338 und 340 sowie aus Flur 9 teilweise die Flurstücke 167 und 407. Ferner liegen im Geltungsbereich aus der Gemarkung Hagen, Flur 1 das Flurstück 862 und teilweise die Flurstücke 863 und 864.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1 : 500 ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

 

Nächster Verfahrensschritt

 

Nach der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im 4. Quartal 2007 der Satzungsbeschluss erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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