06.06.2007 - 5 1. Teiländerung Nr. 68 - Herbeck - zum Flächen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Auf Nachfrage von Frau Priester- Büdenbender legt Herr Dr. Braun die Position des Landschaftsbeirates dar. Insbesondere wurde dieser Punkt als 1. Lesung in der letzten Sitzung des Umweltausschusses behandelt, weil im Landschaftsbeirat  die Frage aufgeworfen wurde, inwieweit eine Umweltverträglichkeitsüberprüfung für das gesamte betroffene Gebiet erforderlich ist, wenn verschiedene belastende Planungen in einem Raum, wie in Herbeck, laufen. Die zu dieser Frage erarbeitete Stellungnahme wird zum Protokoll gegeben. (siehe Anlage 6)

Herr Erlmann stellt die Frage nach der Einstufung Herbecks.

Insoweit machen Herr Dr. Eversberg und Herr Dr. Strähler Ausführungen zur Charakterisierung und Aufteilung Herbecks in den Bereich Nord und Süd (von der A 46 aus gesehen). 

An der sich anschließenden Diskussion beteiligen sich Herr Erlmann, Frau Kingreen, Herr Flack und Herr Dr. Braun. Herr Dr. Braun erklärt (dem TOP 6. Sachstandsbericht Rheinkalk vorgreifend), daß man in dem Verfahren Rheinkalk, auch Abgrabungen in die Tiefe, mit den Entscheidungsträgern die Problematik nochmals aufgreifen muß. 

Herr Dr. Strähler erklärt, daß der Gutachter im Bebaungsplanverfahren das gesamte Gebiet als allgemeines Wohngebiet eingestuft hat.

In dem Schreiben an die Herbecker Bürgerschaft vom 23.4.2007 aufgrund ihrer Eingabe vom 10.3.2007 wurde -auch unter dem Aspekt der Steinbrucherweiterung- die Unterscheidung zwischen Nord und Süd gemacht; Süd ist insofern als Mischgebiet  charakterisiert.

Die Abstimmung erfolgt entsprechend dem Vorschlag von Frau Priester-Büdenbender mit dem Zusatz entsprechend dem Beschluß des Landschaftsbeirates.

 

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Beschluss:

Zu 1.:

 

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Be­schluss gehörenden Entwurf des Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahrens Nr. 68 – Herbeck - und die Begründung vom 10.01.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Be­gründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Nieder­schrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Zu 2.:

 

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Be­schluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11/01 (538) Herbeck West und die Begründung vom 10.01.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fas­sung. Die Be­gründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Nieder­schrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Teiländerung:

 

Der Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt nördlich der Bundesautobahn A 46 zwischen dem Gewerbegebiet Sudfeld und der Ortslage Herbeck, südlich der Dolomitstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

 

Der Bebauungsplan liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 14.

 

Die Abgrenzung verläuft

-         im Westen am Ölmühlenbach entlang bis zu dem Bereich, wo das Flurstück Nr. 95 in südlicher Richtung abknickt,

-         im Süden verläuft die Grenze unter Einbeziehung der Flurstücke Nr. 94, 95 und 96 weiter in westlicher Richtung bis zum Herbecker Weg,

-         im Osten am Herbecker Weg,

-         im Norden entlang der Dolomitstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung vor den Sommerferien wird voraussichtlich in 2007 der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

 

Zusatz des Umweltausschusses:

Der Umweltausschuß schließt sich der Beschlußfassung des Landschaftsbeirates an und bittet ebenfalls die Verwaltung, den Umweltbericht bis zum Satzungsbeschluss um

die gem. UVPG erforderliche Betrachtung der Summationswirkungen mit benachbarten Planungen und um die Betrachtung der zusammenfassenden Auswirkungen von Einleitungen in den Ölmühlenbach, nachzubessern.

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

      

 

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Anlagen zur Vorlage

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