23.05.2007 - 4.2 Bürgerantrag zur Verbesserung der Situation der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mi., 23.05.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Romberg ruft den zweiten Teil des Bürgerantrags zur Beratung auf und bittet den
Vertreter des DGB, auch zu diesem Punkt eine kurze Stellungnahme abzugeben. Herr
Marquardt drückt zunächst seine Bestürzung über die Reaktion der Mark E AG
auf die vorgebrachten Punkte aus. Von der Ablehnung, einen Sozialtarif für
Empfänger von Arbeitslosengeld II einzurichten, seien 13.000 Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Hagen betroffen. Das Unternehmen müsse einen Beitrag zu einer
sozialen Stadt leisten. Liefersperren seien ein ungeeignetes Mittel, um
Forderungen einzuholen. Es sei unverantwortlich, dieses Mittel gegenüber den
Empfängern von Arbeitslosengeld einzusetzen. Die Politik sei gefordert, sich
mit diesem Thema zu beschäftigen und Verbesserungen für den genannten Personenkreis
zu erzielen. Es sei anerkennend zur Kenntnis genommen worden, dass der
Beschwerdeausschuss sich im Vorfeld dieser Sitzung intensiv mit dieser
Problematik auseinander gesetzt habe. Herr Stüwe, Fachbereich Jugend und
Soziales, bezieht sich auf die Beratungen im Sozialausschuss und weist darauf
hin, dass dort ebenfalls darüber diskutiert werde, in welcher Weise die Stadt
Hagen auf die Geschäftspolitik der Mark E AG einwirken könne. Hierzu sei eine
Vorlage der Verwaltung angefordert worden. Der Sozialausschuss werde sich, auch
auf Grundlage der Ergebnisse der Beratung im Beschwerdeausschuss, weiter mit
diesem Thema befassen. Frau Kramps meint, ihr sei der Inhalt und das
Ergebnis der Beratung im Sozialausschuss nicht bekannt. Herr Romberg
schlägt vor, sich über den Beratungsstand zu informieren. Er erteilt den
Vertretern der Mark E AG das Wort, um eine Stellungnahme zu den einzelnen
Punkten abzugeben. Herr Dorroch, Mark E AG, führt aus, dass mit den
Sprechern der im Beschwerdeausschuss vertretenen
Fraktionen aufgrund des Bürgerantrags des DGB ein Gespräch geführt worden sei.
In diesem sei auf alle vorgetragenen Punkte eingegangen worden. Das Protokoll
dieses Gespräches liege vor. Herr Dorroch bietet an, für Fragen zum Inhalt des
Protokolls zur Verfügung zu stehen. Herr Heinrich möchte wissen,
inwieweit Empfänger von Arbeitslosengeld II verpflichtet seien, ihren Haushaltsstrom
bei der Mark E AG zu beziehen. Dem Bürgerantrag zufolge sei die Mark E AG der
zweitteuerste Anbieter in NRW. Herr Dorroch antwortet, dass jeder Kunde
seinen Stromanbieter frei wählen könne. Die Aussage, dass die Mark E AG der
zweitteuerste Anbieter in NRW sei, sei zu differenzieren. Die wenigsten der
gestesteten 126 Unternehmen in NRW seien freie Anbieter und somit in der Lage,
auch nach Hagen zu liefern. Der Vergleich sei nicht aussagekräftig, da bei den
Anbietern unterschiedliche Bedingungen vorlägen. Herr Römer fragt nach
dem Verfahren bei rückständigen Zahlungen. Herr Teschner erläutert, dass
sieben Tage nach Fälligkeit der Rechnung an die Zahlung erinnert werde und nach
weiteren sieben Tagen eine Mahnung erfolge. Eine Liefersperre werde frühestens
vier Wochen nach Fälligkeit der Rechnung vorgenommen. Herr Römer möchte
wissen, ob die Kunden dann in der Regel persönlich vorsprechen oder wie darauf
reagiert werde. Herr Teschner erklärt, dass dies unterschiedlich sei. In
vielen Fällen werde eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Die Mark E AG
habe derzeit mit 6136 Kunden Ratenzahlungsvereinbarungen in einem Gesamtvolumen
von 2.946.097 Euro abgeschlossen, allerdings nicht nur bezogen auf Hagen,
sondern auf das gesamte Versorgungsgebiet der Mark E AG. Frau Kramps
fragt, ob ein Wechsel des Anbieters vorgenommen werden könne, wenn Zahlungsrückstände
bestehen. Herr Tophoven antwortet, dass ein Wechsel jederzeit möglich
sei, auch wenn Zahlungsrückstände vorhanden seien. Frau Panzer weist darauf
hin, dass sich die Mark E AG auf vielen Gebieten sozial engagiere. Es solle
doch noch einmal überlegt werden, wie eine Lösung der Problematik aussehen
könnte. Sie fragt nach, in wie vielen Fällen Liefersperren verhängt werden. Herr
Teschner antwortet, dass es, bezogen auf das Versorgungsgebiet, ca. 3000
Liefersperren jährlich seien. Herr Stüwe weist darauf hin, dass in
vielen Fällen keine Ratenzahlungen vereinbart würden. Die Praxis sehe so aus,
dass der zahlungsunfähige Kunde an den Fachbereich Jugend und Soziales oder an
die ARGE verwiesen werde, die im Notfall die Rückstände zu übernehmen hätten.
Seitens der Mark E AG werde in dieser Hinsicht nicht immer eine moderate Handhabung
verfolgt. Herr Teschner erklärt, dass eine Ratenzahlungsvereinbarung nur
dann sinnvoll sei, wenn sie auch erfüllt werde. Zudem müsse die Rate auch
angemessen sein. Dies sei vom Zahlungswillen und der Zahlungsfähigkeit des
Kunden abhängig. Es könne beispielsweise nicht sein, dass ein Rückstand von 500
Euro mit monatlichen Raten in Höhe von 10 Euro abgezahlt würde. Herr Böcker
meint, dass vor einer Empfehlung an den Rat, im Sinne des Bürgerantrags zu
entscheiden, auch die Auffassung des Märkischen Kreises eingeholt werden müsse.
Es sei zu ermitteln, wie der Märkische Kreis mit der Problematik umgehe. Herr
Dorroch erläutert, dass das Thema im Märkischen Kreis nicht diskutiert
werde, zumindest sei der Mark E AG hiervon nichts bekannt. Die Möglichkeiten
der Einflussnahme des Rates der Stadt Hagen auf die Geschäftspolitik der Mark E
AG seien gering, wie bereits in der Vorlage erläutert werde. Frau Kramps
bestätigt diese Auffassung. Zwar könnten die städtischen Vertreter im
Aufsichtsrat der Mark E AG aufgefordert werden, ein entsprechendes Votum
abzugeben, doch sei dies angesichts der Mehrheitsverhältnisse wenig Erfolg
versprechend. Sie möchte wissen, ob eine Liefersperre auch dann verhängt werde,
wenn ein Notfall vorliege. Herr Teschner antwortet, dass dies im
Einzelfall geprüft werde. Die Mark E AG sei nicht unmenschlich und ließe auch
mit sich reden. Herr Römer fragt, ob die Stadt Hagen ihr Geld von den
Hilfeempfängern zurück erhalte, wenn die Zahlungen vom Fachbereich Jugend und
Soziales übernommen würden. Herr Stüwe antwortet, dass dies nur zu einem
geringen Teil der Fall wäre, dann seien auch die Ratenzahlungen niedrig. In den
meisten Fällen erfolge keine Rückzahlung. Herr Ciupka führt aus, dass
hohe Nachzahlungen oftmals durch unwirtschaftlichen Umgang mit Energie
entstünden. Er möchte wissen, inwieweit die Mark E AG präventiv hiergegen
vorgehen könnte. Herr Dorroch meint, dass die Prävention ein generell
wichtiges Anliegen der Mark E AG sei, jedoch sei es oftmals schwierig, die
Kunden von der Notwendigkeit der Energieeinsparung zu überzeugen. Herr Römer
fragt, ob eine Verkürzung der Abrechnungszeiträume bzw. eine Kontrolle der
Zählerstände in geringen Zeitabständen zur Lösung der Problematik beitragen
könnte. Herr Teschner erläutert, dass dies neue Probleme schaffen würde,
da der gesamte Verbrauch an Heizkosten dann nicht mehr auf zwölf Monate
umzulegen sei. Herr Romberg fasst die Wortbeiträge zusammen und stellt
fest, dass alle Fragen beantwortet seien. Nunmehr solle das Thema in die
Fraktionen getragen werden, damit der Beschwerdeausschuss in seiner nächsten
Sitzung zu Beschlüssen kommen könne. Frau Kramps meint, es sei nicht
notwendig, auch zur nächsten Sitzung Berichterstatter der Mark E AG einzuladen,
die noch offenen Fragen zu Teil II des Bürgerantrags seien hinreichend geklärt.
Dem stimmen die Mitglieder des Ausschusses zu. Herr Romberg dankt den
Vertretern der Mark E AG für ihre Teilnahme an der Sitzung.
Die Sitzung wird von 17.20 bis 17.35 Uhr unterbrochen. Die Vertreter der
Mark E AG verabschieden sich.
Hinweis der Schriftführung: Aufgrund technischer
Probleme wurde die Beratung zu den Tagesordnungspunkten 4.1 und 4.2 nicht auf
Tonträger aufgenommen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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42,1 kB
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