23.05.2007 - 4.1 Bürgerantrag zur Verbesserung der Situation der...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und bittet den Vertreter des Antragstellers um eine kurze Stellungnahme. Herr Marquardt, DGB, bedankt sich zunächst dafür, dass sich der Ausschuss in dieser Ausführlichkeit mit dem Bürgerantrag beschäftige. In der Vorlage sei zu den einzelnen Punkten bereits einiges ausgeführt, es gelte jedoch, sich mit diesen noch einmal im Detail auseinander zu setzen, um das damit verbundene Ziel, eine Verbesserung der Situation der von Armut betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, zu stärken. Wie in der Vorlage richtig dargestellt, sei die Erhöhung des Regelsatzes keine Angelegenheit der Kommune, jedoch müsse sich nach Auffassung des Antragstellers auch die Politik vor Ort mit diesem Thema befassen und aktiv werden. Die Grundversorgung der von Arbeitslosengeld II betroffenen Menschen sei nicht mehr gesichert, es gehe darum, diese Problematik an die zuständigen Stellen heranzutragen. Bei der Versorgung mit Schulverpflegung und Schulbüchern komme es darauf an, eine gesicherte Lösung herbeizuführen. Der Weg über Fördervereine sei lobenswert und sinnvoll, aber nicht sicher genug. Es sei deshalb notwendig, eine Fixierung des Anspruchs auf Schulverpflegung und Schulbücher herbeizuführen. Zu den Themen Sicherung der Obdachlosenstelle und des Hagener Arbeitslosenzentrums seien bereits Beschlüsse verschiedener Gremien gefasst worden, damit werde aber der Fortbestand der Einrichtungen noch nicht gesichert. Auch hierfür müsse gesorgt werden, deshalb sei es wichtig, diese Punkte im Beschwerdeausschuss zu diskutieren. Herr Romberg bedankt sich für den Vortrag. Er weist darauf hin, dass der Beschwerdeausschuss kein Beschlussgremium sei, sondern allenfalls Empfehlungen aussprechen könne. Dennoch habe man sich bemüht, die einzelnen Problemfelder aufzubereiten und werde sich damit auseinandersetzen. Er schlägt vor, die einzelnen Punkte des Bürgerantrags in der Reihenfolge zu behandeln, in der sie hier vorliegen, um jeweils zu entscheiden, wie damit weiter zu verfahren ist. Frau Kramps erläutert, dass die zu diesem Bürgerantrag erarbeiteten Vorlagen den Fraktionen noch nicht bekannt seien. Um den Fraktionen zu ermöglichen, sich vor einer möglichen Beschlussfassung im Beschwerdeausschuss mit den einzelnen Punkten zu befassen, beantrage sie, die heutige Beratung als erste Lesung zu betrachten und keine Beschlüsse zu fassen. Herr Ciupka erklärt, dass die Probleme der betroffenen Bürgerinnen und Bürger durchaus diskussionswürdig seien, jedoch sei es wenig sinnvoll, sich damit im Beschwerdeausschuss zunächst in erster Lesung zu befassen und dann noch einmal darüber zu beraten. Es sei sinnvoller, den Bürgerantrag dem Oberbürgermeister zuzuleiten, um ihn dann in die Fachausschüsse zu geben. Frau Panzer meint, dass der Beschwerdeausschuss nicht das richtige Gremium für die Diskussion über dieses Thema sei. Der Ausschuss könne sich zwar eine Meinung bilden, aber keine Entscheidung treffen. Es sei die Frage zu stellen, welches Ziel der DGB mit seinem Bürgerantrag verfolge. Herr Kurrat lehnt den Vorschlag, die heutige Beratung als erste Lesung zu betrachten, ab. Der Ausschuss könne zwar darüber diskutieren, sei aber nicht zuständig. Die einzelnen Punkte müssten zur Beratung an die jeweiligen Fachausschüsse überwiesen werden. Herr Idel weist darauf hin, dass zu einzelnen Punkten bereits Diskussionen in den zuständigen Gremien erfolgt und Beschlüsse gefasst worden seien. Herr Romberg fragt noch einmal bei Frau Kramps nach, ob ihr Antrag so verstanden werden soll, dass zu keinem Punkt heute ein Beschluss gefasst werden soll,. also auch nicht zu denen, die bereits in den Fachausschüsse diskutiert werden. Frau Kramps macht deutlich, dass diese Vorlage noch in keinem anderen Gremium beraten wurde und deshalb zunächst in den Fraktionen erörtert werden müsse. Sie halte ihren Antrag deshalb weiter aufrecht. Es wird darüber diskutiert, ob dem Vorschlag von Frau Kramps gefolgt werden kann oder es sinnvoller ist, die Beschlüsse zu den einzelnen Punkten in dieser Sitzung zu fassen. An der Diskussion beteiligen sich Herr Römer, Herr Ciupka und Frau Kramps. Da keine Einigung erzielt werden kann, lässt Herr Romberg über den Antrag von Frau Kramps abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja- Stimmen, 8 Nein-Stimmen, keine Enthaltung.

 

Der Antrag von Frau Kramps, die heutige Beratung der Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.2 als erste Lesung zu betrachten, wird mit Mehrheit angenommen.

 

Herr Romberg schlägt daher vor, die einzelnen Punkte des Bürgerantrags aufzurufen und ohne Beschlussfassung zu beraten.

 

1. Schulbücher/Schulverpflegung

 

Herr Kortmann, Amt für Schulverwaltung und Hochschulwesen, führt aus, dass es nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches die Lernmittelfreiheit nur noch für Empfänger von Sozialhilfe gebe, nicht für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Zudem gebe es eine Mitteilung des Innenministeriums, nach der die Gewährung von entsprechenden Hilfen auf kommunaler Ebene eine freiwillige Angelegenheit sei. Da die Stadt Hagen jedoch einem Haushaltssicherungskonzept unterliege, könnten für solche freiwilligen Leistungen keine Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für Schulbücher beliefen sich auf 80.000 bis 150.000 Euro jährlich. Es sei sowohl im Schulausschuss als auch in den Schulen darüber diskutiert worden, wie man eine Lösung für dieses Problem herbeiführen könnte. Die Schulen verfügten in der Regel über einen Fundus an Schulbüchern, aus dem diese ausgeliehen werden könnten. Der Bestand werde teilweise aus schulischen Mitteln, teilweise aber auch mit Unterstützung der Fördervereine ergänzt. Diese Praxis habe sich inzwischen bewährt. Den Schulen werde ein Bonus von 50 % gewährt, wenn sie ihren Lehrmittel-Etat nicht ausschöpften, auch dies trage zur Förderung dieses Konzeptes bei. In besonderen Einzelfällen sei es darüber hinaus möglich, auch aus städtischen Mitteln die Kosten für benötigte Schulbücher zu übernehmen. Bisher sei der Schulverwaltung kein Fall bekannt geworden, in dem ein Kind ohne Schulbücher geblieben wäre. Frau Kramps fragt nach, woher diese Erkenntnis stamme. Dem DGB seien offensichtlich Fälle bekannt, in denen Kinder unversorgt geblieben seien. Herr Kortmann antwortet, dass seine Aussage auf Rückmeldungen der Schulen fuße. Frau Kramps regt an, dass der DGB der Verwaltung die Namen der betroffenen Kinder nennen solle, damit diese Einzelfälle geprüft werden können. Herr Voigt meint, mit dieser Angelegenheit solle sich der Schulausschuss befassen. Herr Pieper wirft ein, dass der Schulausschuss auch keine andere Information habe, insofern wäre es schon richtig, dass die Verwaltung prüfe. Herr Romberg erinnert daran, dass in dieser Sitzung kein Beschluss über das weitere Vorgehen gefasst werden kann, insofern könne keine Überweisung an den Schulausschuss erfolgen.

 

Zum Thema Schulverpflegung berichtet Herr Kortmann, dass die Stadt Hagen seit Jahrzehnten bei Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt 50 Prozent der Kosten für die Schulverpflegung übernehme. Auch Empfänger von Arbeitslosengeld II würden darin einbezogen. Die Überlegung, allen Schulkindern kostenlose Schulverpflegung zu gewähren, scheitere an den Kosten und an der Haushaltslage. Herr Böcker bestätigt diese Angaben. Es sei schon immer so gewesen, dass Empfänger von Sozialhilfe und später auch Empfänger von Arbeitslosengeld II nur die Hälfte der Kosten für Schulverpflegung zu zahlen hätten.

 

2. Höhe des Regelsatzes

 

Herr Stüwe, Fachbereich Jugend und Soziales, führt aus, dass Stadt Hagen auf die Festsetzung der Höhe der Regelsätze in der Tat keinen Einfluss habe. Dennoch sei es wünschenswert, wenn sich die Politik auf kommunaler Ebene dieses Themas annehmen würde. Die Anpassung der Regelsätze im 5-Jahres-Zeitraum trage den tatsächlichen Entwicklungen nicht Rechnung, insbesondere hinsichtlich der Energiekosten. Der Zeitraum der Anpassung müsse kürzer gefasst werden. Herr Romberg schlägt vor, dass der Rat eventuell eine entsprechende Petition an die Bundesregierung bzw. den Petitionsausschuss des Bundestages richten könnte. Herr Böcker unterstützt diesen Vorschlag und meint, der Rat könnte in seiner übernächsten Sitzung eine solche Resolution verabschieden. Herr Pieper wirft ein, dass er dem Handbuch des Bundestages entnommen habe, dass viele Abgeordnete des Bundestages auch Mitglied in einer DGB- Gewerkschaft seien. Der DGB solle diesen Umstand nutzen und die Problematik auch den entsprechenden Abgeordneten vortragen.

 

4. Verwendung der Eingliederungsmittel der ARGE

 

Da keine Stellungnahme der ARGE zu diesem Punkt vorliegt und auch kein Vertreter der ARGE anwesend ist, wird über dieses Thema nicht diskutiert.

 

5. Fachstelle für Obdachlose

 

Herr Stüwe führt aus, dass die Fachstelle für Obdachlose seit Jahren gute Arbeit leiste. Es sei mit ihrer Hilfe gelungen, die Situation der von Wohnungslosigkeit Betroffenen bzw. der hiervon Bedrohten entscheidend zu verbessern. Einige ehemalige Obdachlosenunterkünfte seien inzwischen einem anderen Zweck zugeführt worden. Der Bestand der Fachstelle an sich sei nicht gefährdet, allerdings stünden einige Elemente auf wackligen Füßen. Der Sozialausschuss habe beschlossen, den städtischen Zuschuss an die Arbeiterwohlfahrt zunächst weiter zu zahlen. Mit diesem Thema sei der Sozialausschuss intensiv befasst, in einer der nächsten Sitzungen werde erneut darüber beraten. Ebenfalls sei beschlossen worden, bei der Zentralen Beratungsstelle für Wohnraumsicherung und Wohnungsnotfälle städtische Mittel bereit zu stellen, mit dem weiter Reintegrationshilfen geleistet werden können. Herr Römer fragt, welche Aufgaben unter den Begriff „Reintegrationshilfen“ fallen. Herr Stüwe antwortet, dass hiermit versucht wird, Wohnungslose wieder in ein geordnetes Leben zu integrieren, in dem zum Beispiel geeigneter Wohnraum vermittelt würde. Eine weitere Aufgabe sei in der Verhinderung von Wohnungslosigkeit zu sehen, etwa durch die Übernahme von Mietrückständen.

 

Zur medizinischen Versorgung von Obdachlosen stellt Herr Böcker die Frage, wie sich die Situation ab 01.04.2007 darstelle. Nach Änderung der gesetzlichen Grundlagen für die Krankenversicherung müssten eigentlich alle Bürgerinnen und Bürger krankenversichert sein, insofern stelle sich die Frage, inwieweit eine zusätzliche medizinische Versorgung von Obdachlosen erforderlich sei und wie diese finanziert werde. Herr Stüwe antwortet, dass auch schon vor der Gesetzesänderung viele Obdachlose krankenversichert gewesen seien. Dennoch seien beispielsweise Arztbesuche für diesen Personenkreis ein Problem, deshalb sei auch weiterhin eine besondere Betreuung erforderlich. Die Stadt biete über das Gesundheitsamt einen medizinischen Dienst an. Über eine Aufteilung der Kosten werde derzeit mit der kassenärztlichen Vereinigung verhandelt, ein Ergebnis stehe noch aus.

 

6. Sicherung der Schuldner- und Insolvenzberatung

 

Herr Stüwe erläutert den Inhalt der Vorlage und teilt mit, dass die Ausweitung der städtischen Schuldner- und Insolvenzberatung um eine weitere Stelle beschlossen wurde. Es sei eine Ausschreibung erfolgt, an der sich die Stadt Hagen aus verschiedenen Gründen nicht habe beteiligen können. Der Sozialausschuss werde sich mit diesem Thema weiter befassen.

 

7. Ausstattung des Hagener Arbeitslosenzentrums

 

Herr Böcker stellt mit Hinweis auf die Vorlage die Frage, was damit gemeint sei, dass die Anfragen der städtischen Vertreter in der Trägerversammlung noch nicht zu einem Ergebnis geführt hätten. Seiner Kenntnis nach hätten die städtischen Vertreter die Mehrheit in der Trägerversammlung, es müsse doch möglich sein, die noch offenen Fragen zu klären. Herr Romberg stellt fest, dass diese Frage in der heutigen Sitzung nicht beantwortet werden kann, da kein sachkundiger Vertreter anwesend ist. Es soll versucht werden, diese Frage bis zur nächsten Sitzung zu klären.

 

Herr Römer stellt mit Bezug auf die gesamte Vorlage die Frage, welche Kosten auf die Stadt Hagen zukommen würden, wenn alle Forderungen des DGB erfüllt würden. Herr Idel antwortet, dass es schwierig sein dürfte, eine konkrete Zahl zu ermitteln, da verschiedene Träger beteiligt und die Vorgaben nicht eindeutig definiert seien. Herr Romberg rät dazu, sich in der weiteren Diskussion über die einzelnen Punkte des Bürgerantrags auf das Notwendige zu beschränken und die Verwaltung nicht mit zusätzlichen Fragestellungen zu belasten. Er schlägt vor, die Beratung über den ersten Teil des Bürgerantrags an dieser Stelle zu beenden, da die Informationen im Wesentlichen ausgetauscht seien. Hiergegen werden keine Einwände erhoben.

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Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird in erster Lesung beraten, es erfolgt keine Beschlussfassung.

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

X

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

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Anlagen zur Vorlage

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