23.05.2007 - 5.2 der CDU-Fraktion: Verhindern von Wendemanövern ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Neuhaus geht mit einigen Worten auf die bestehende Problematik ein. So verpassen LKW-Fahrer die Einfahrt der Fa. Schöneweiss und haben beim Wenden in der Ribbertstraße erhebliche Schwierigkeiten, dort wieder heraus zu kommen. Es wurde festgestellt, dass sämtliche Schilder mit dem Hinweis auf die Fa. Schöneweiss, demontiert wurden, sodass die Anzahl der Irrfahrten dadurch erhöht werde. Herr Neuhaus möchte von der Verwaltung wissen, welche Möglichkeiten bestehen, dass insbesondere für die von beiden Seiten kommenden LKW-Fahrer, die Einfahrt dieser Firma erkennbar zu machen.

 

Frau Kabek vom Amt für öffentliche Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen teilt dazu mit, dass aufgrund von Wettbewerbsverzerrung nach Hinzukommen einer weiteren Firma dort, die Schilder vom Landesbetrieb, welcher Eigentümer dieses Bereiches ist, deinstalliert wurden. Aufgrund dessen steht dort seit 2002 ein Schild mit der Aufschrift „Gewerbegebiet Hamper Bach“.

Darüber hinaus gebe es zwei weitere Hinweisschilder zur Firma Schöneweiss, sodass im Grunde der Weg zur Firma erkennbar sein muss. Aufgrund der dort wenigen Einfahrtmöglichkeiten kann Frau Kabek ferner nicht nachvollziehen, dass Navigationsgeräte an dieser Einmündung vorbeiführen.

Ein Hinweisschild zur Wendemöglichkeit an der Straße „Am Volmewehr“ sei mit Schwierigkeiten verbunden, da dort die Brücke mit 3,80 m stehe und man im weiteren Verlauf auf eine Sackgasse komme, die ein Begegnungsverkehr aufgrund der Enge unmöglich macht und außerdem dort keine Wendemöglichkeit gestattet ist.

Darüber hinaus sei die gewünschte Beschilderung keine Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung, sodass der Landesbetrieb sich schwer tun werde, aufgrund der geschilderten Probleme, die gewünschte Beschilderung zur Firma Schöneweiss tatsächlich anzubringen.

 

Herr Wölm möchte wissen, ob im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hagen Möglichkeiten bestehen, entsprechende Hinweisschilder anzubringen.

 

Frau Kabek ist der Meinung, dass eine tatsächliche Abhilfe des Problems in Form von Aufstellen entsprechender Schilder nicht den gewünschten Erfolg verspreche, da die Zuständigkeit der Stadt Hagen erst ab der Ribbertstraße beginne und somit der Hinweis bezüglich eines Wendeverbotes etwas zu spät komme. Möglicherweise könne man mit dem Landesbetrieb verabreden, dass dieser sich mit einem LKW-Verbot für die gesamte Ribbertstraße ab B 54, Anlieger frei, einverstanden erklärt. Zudem habe man die Möglichkeit, vor den Einmündungsbereichen „Am Obergraben“ und „Zwischen den Brücken“ entsprechende Hinweisschilder aufzustellen. Anlässlich dieser möglichen Lösungen müssen Kontakte mit der Polizei und dem Landesbetrieb hergestellt werden, sodass zu diesem Zeitpunkt kein endgültiges Ergebnis angeboten werden kann.

 

Herr Wölm schlägt somit vor, diesen Tagesordnungspunkt als erste Lesung zu betrachten. Es bestehen keine Bedenken.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl betrachtet die Beratung als 1. Lesung und vertagt den Beratungsgegenstand.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage