23.05.2007 - 5.2 der CDU-Fraktion: Verhindern von Wendemanövern ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 23.05.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 31 Zentrales Bürgeramt
- Bearbeitung:
- Iris Schünadel
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Neuhaus geht mit einigen Worten auf die bestehende Problematik ein.
So verpassen LKW-Fahrer die Einfahrt der Fa. Schöneweiss und haben beim Wenden
in der Ribbertstraße erhebliche Schwierigkeiten, dort wieder heraus zu kommen.
Es wurde festgestellt, dass sämtliche Schilder mit dem Hinweis auf die Fa.
Schöneweiss, demontiert wurden, sodass die Anzahl der Irrfahrten dadurch erhöht
werde. Herr Neuhaus möchte von der Verwaltung wissen, welche Möglichkeiten
bestehen, dass insbesondere für die von beiden Seiten kommenden LKW-Fahrer, die
Einfahrt dieser Firma erkennbar zu machen.
Frau Kabek vom Amt für öffentliche Sicherheit, Verkehr und
Personenstandswesen teilt dazu mit, dass aufgrund von Wettbewerbsverzerrung nach
Hinzukommen einer weiteren Firma dort, die Schilder vom Landesbetrieb, welcher
Eigentümer dieses Bereiches ist, deinstalliert wurden. Aufgrund dessen steht
dort seit 2002 ein Schild mit der Aufschrift „Gewerbegebiet Hamper
Bach“.
Darüber hinaus gebe es zwei weitere Hinweisschilder zur Firma
Schöneweiss, sodass im Grunde der Weg zur Firma erkennbar sein muss. Aufgrund der
dort wenigen Einfahrtmöglichkeiten kann Frau Kabek ferner nicht nachvollziehen,
dass Navigationsgeräte an dieser Einmündung vorbeiführen.
Ein Hinweisschild zur Wendemöglichkeit an der Straße „Am
Volmewehr“ sei mit Schwierigkeiten verbunden, da dort die Brücke mit 3,80
m stehe und man im weiteren Verlauf auf eine Sackgasse komme, die ein
Begegnungsverkehr aufgrund der Enge unmöglich macht und außerdem dort keine
Wendemöglichkeit gestattet ist.
Darüber hinaus sei die gewünschte Beschilderung keine Beschilderung nach
der Straßenverkehrsordnung, sodass der Landesbetrieb sich schwer tun werde,
aufgrund der geschilderten Probleme, die gewünschte Beschilderung zur Firma
Schöneweiss tatsächlich anzubringen.
Herr Wölm möchte wissen, ob im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hagen
Möglichkeiten bestehen, entsprechende Hinweisschilder anzubringen.
Frau Kabek ist der Meinung, dass eine tatsächliche Abhilfe des Problems
in Form von Aufstellen entsprechender Schilder nicht den gewünschten Erfolg
verspreche, da die Zuständigkeit der Stadt Hagen erst ab der Ribbertstraße
beginne und somit der Hinweis bezüglich eines Wendeverbotes etwas zu spät
komme. Möglicherweise könne man mit dem Landesbetrieb verabreden, dass dieser
sich mit einem LKW-Verbot für die gesamte Ribbertstraße ab B 54, Anlieger frei,
einverstanden erklärt. Zudem habe man die Möglichkeit, vor den
Einmündungsbereichen „Am Obergraben“ und „Zwischen den
Brücken“ entsprechende Hinweisschilder aufzustellen. Anlässlich dieser
möglichen Lösungen müssen Kontakte mit der Polizei und dem Landesbetrieb
hergestellt werden, sodass zu diesem Zeitpunkt kein endgültiges Ergebnis
angeboten werden kann.
Herr Wölm schlägt somit vor, diesen Tagesordnungspunkt als erste Lesung
zu betrachten. Es bestehen keine Bedenken.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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147,7 kB
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