24.05.2007 - 6 Finanzielle Förderung der Schwangerschaftsberat...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Schrage erläutert das Zustandekommen der Vorlage.

 

Auslöser dieser Vorlage sei ein Antrag der Einrichtung “donum vitae” mit dem Begehren, an der Förderung dieser Konfliktberatungsstellen beteiligt zu werden. Bisher würden die Einrichtungen der AWO und der evangelischen Kirche bezuschusst.  

 

Dem Antrag habe ein Rechtsgutachten beigelegen, dass die Vergabepraxis der Stadt nicht dem geltenden Recht entspreche. Der Antrag sei dann dem hiesigen Rechtsamt zugeleitet worden. Auch hier sei man zu dem selben Ergebnis gekommen.

Es sei gerügt worden, dass der Gleichheitsgrundsatz nicht entsprechend berücksichtigt würde. Das Gesundheitsamt habe sich bemüht, einen neuen Verteilungsmaßstab zu finden. Die neue Verteilung solle dann ab 1.01.2009 erfolgen.

 

Herr Puder erklärt sich als Trägervertreter in dieser Frage für befangen.

 

Herr Dücker nimmt Bezug auf das angesprochene Rechtsgutachten. Er habe in Erinnerung, dass es sich um ein Urteil handele. Er weist darauf hin, dass die Gefahr bestehe, einen Präzedenzfall zu schaffen, wenn man so verfahre, wie vorgeschlagen.

Er möchte wissen, sei wann donum vitae vom Land bezuschusst werde.

 

Frau Machatschek erklärt, dass ihres Wissens donum vitae vom Land bezuschusst werde, seit sich die katholische Kirche aus der Schwangerschaftskonfliktberatung herausgezogen habe.

 

Herr Mervelskemper ist der Meinung, dass dieser Punkt einmal grundsätzlich diskutiert werden müsse. Es gehe doch darum, nach welchen Kriterien Mittel an Sozialträger verteilt würden. Wenn er diese Vorlage betrachte, erfolge die Bezuschussung  nach dem Gießkannenprinzip. Man frage gar nicht erst, ob man eine solche Beratungsstelle brauche. Der Sozialausschuss müsse Kriterien festlegen, nach denen eine Bezuschussung erfolgen solle. Seines Erachtens seien Kriterien wie das Ausstellen eines Scheines oder das Vorhandensein von präventiven Maßnahmen unabdingbar, um in diesem Bereich überhaupt gefördert zu werden. Er schlägt vor, zum Entwickeln dieser Kriterien einen kleinen Arbeitskreis zu bilden.    

   

Dr. Schmidt weist darauf hin, dass es diese Anträge seit ca. 4 Jahren gebe. Man sei sich bewußt gewesen, dass eine Stadt, die keine Zuschusskriterien habe, aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes keine Chance habe, den Antrag abzulehnen. 

Er rate dringend, Kriterien aufzustellen.

 

Herr Haensel schließt sich den Ausführungen von Dr. Schmidt an.

Er möchte als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtpflege sein Befremden darüber zum Ausdruck bringen, wie es zu dieser Vorlage gekommen sei. Er sei es nicht gewohnt, da es in der Regel sonst ein beteiligendes Verfahren gebe. Er möchte das Verfahren unabhängig von dem zu diskutierenden Einzelfall entschieden zurückweisen. Er beschreibt, wie sich die Bezuschussung in der Vergangenheit entwickelt hat.

Er bittet, die Beratung der Vorlage zu vertagen, um zunächst Kriterien zu entwickeln.

Herr Dücker fasst zusammen, dass man sich einig sei, die Vorlage in erster Lesung zur Kenntnis zu nehmen. Er schlägt vor, das Papier anschließend in der AG Wohlfahrtsverbände zu diskutieren, die dann eine entsprechende Vorarbeit leisten könne. In einer kurzen Vorberatung könnten dann Richtlinien erarbeitet werden, so dass man dann auf der rechtlich sicheren Seite sei.

 

Herr Schrage berichtet, dass man sowohl mit der AWO als auch mit donum vitae Gespräche geführt habe. Er weist darauf hin, dass dieses Thema auf Bitte von Herrn Haensel zeitnah behandelt worden sei.   

Die Stadt dürfe Zuschüsse nur unter Wahrung der rechtlichen Grundsätze bewilligen.  Das Gesundheitsamt habe nicht anderes gemacht, als das, was in zwei Rechtsgutachten zwingend vorgegeben worden sei.    

 

Frau Machatschek stimmt dem zu, ergänzt aber, dass man dazu Richtlinien brauche.

 

Frau Kuschel-Eisermann schlägt vor, sich die Kriterien der Landesbezuschussung einmal näher anzuschauen. Weiterhin ist sie der Meinung, dass der Schein nicht die oberste Priorität sein könne. Das Baby müsse die oberste Priorität sein.

 

Frau Machatschek entgegnet, dass der Ausschuss nicht in die inhaltliche Diskussion hineingehen wolle.

 

Auf die Frage von Frau Kuschel-Eisermann, ob es zu rechtlichen Problemen kommen könne, wenn man die Vorlage jetzt schiebe, erklärt Herr Dr. Schmidt, dass die Stadt frei sei, ihre Zuschusshöhe zu begrenzen. Die Zuschüsse seien rechtlich gebunden und insofern bestehe schwerlich die Möglichkeit, im Moment für donum vitae diese Verträge aufzulösen. 

 

Herr Steuber regt an, in der Arbeitsgemeinschaft  darüber zu diskutieren, wie man mit solchen Problemstellungen eventuell im Hinblick auf eine Aufgabe des Prinzips institutionalisierter Zuschüsse hin zu mehr Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen. So werde es in der Jugendhilfe in vielen Bereichen praktiziert.

 

Herr Halbeisen hält die Arbeitsgemeinschaft der Sozialhilfe für das richtige Gremium, um über mögliche Kriterien zu diskutieren.

 

Herr Dücker macht deutlich, dass er habe vorschlagen wollen, die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege zu beteiligen und nicht zu beauftragen.

 

Herr Haensel möchte den Vorschlag von Herrn Steuber aufgreifen, den Systemwechsel in der Arbeitsgemeinschaft Sozialhilfe zu diskutieren. In einer zu bildenden Arbeitsgruppe könne man dann anschließend über das Ergebnis beraten, um es dann endgültig in den Sozialausschuss zu bringen. Er halte das für ein gutes Verfahren.

 

Herr Brüggemann stellt fest, dass es um die Festlegung von Kriterien gehe. Seines Erachtens sollte die Bedürftigkeit eines Trägers ein wesentliches Kriterium sein. Der Träger müsse seine Bilanzen auf Anfrage

 

Frau Machatschek widerspricht Herrn Brüggemann. Es führe zu weit, dass man über diese Dinge im Sozialausschuss auch noch diskutiere.

  

Herr Schrage weist nochmal darauf hin, dass beide Rechtsgutachten übereinstimmend formulierten, dass, wenn man donum vitae nicht in den Kreis miteinbeziehe und nach allgemeinen Gesichtspunkten keine Zuschüsse zahle, die Stadt eine erheblich Prozessrisiko eingehe. Man stehe unter Zeitdruck.

 

Der Aussage widerspricht Frau Machatschek. Solange die Verträge Gültigkeit hätten, habe man Zeit.

 

Dr. Schmidt macht nochmal deutlich, dass unter den gegenwärtigen allgemeinen Zuschusskriterien der Gleichbehandlungsgrundsatz gelte. Sobald spezialisierte Zuschusskriterien vorlägen, hätten Verbände, die diesen Kriterien nicht genügten, keine Möglichkeit, gegen den politischen Willen anzugehen. 

 

Herr Schrage gibt zu bedenken, dass das Gericht schon Kriterien aufgestellt habe, wie zum Beispiel die Zahl der Beratungsfälle. Die Verwaltung habe versucht, dies nach unterschiedlichen Kriterien zu lösen. Die Zahlen wichen trotzdem nicht wesentlich davon ab. 

 

Frau Machatschek erklärt, dass dem Ausschuss nichts darüber vorliege und sie bäte, dies in der zweiten Lesung der Vorlage vorzustellen.

 

Herr Haensel möchte wissen, ob die Dinge, die man vorab diskutiert worden seien, jetzt in die Tat umgesetzt werden sollten.   

 

Frau Machatschek bittet Herrn Mervelskemper, den Beschlussvorschlag zu formulieren.

 

Herr Dr. Schmidt ergänzt die Ausführungen und weist darauf hin, dass die Verträge, wenn so gewollt, zum 30.06.07 gekündigt werden müssten.

 

Anschließend stellt Frau Machatschek den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

 

 

 

 

 

   

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Beschluss:

 

1.      Die Beratung der Vorlage wird als erste Lesung betrachtet.

 

2.  Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, eine genaue Leistungsbeschreibung

     der zugrundezulegenden Zuschusskriterien für förderfähige Träger zu erstellen.

     In einer der nächsten Sitzungen des Sozialausschusses soll erneut darüber beraten  

     werden.

 

2.      Darüber hinaus soll die Arbeitsgemeinschaft Sozialhilfe in den Prozess 

     miteinbezogen werden. 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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