24.05.2007 - 7 Geschäftsbericht 2006 für den Fachbereich Jugen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Do., 24.05.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Steuber stellt den Geschäftsbericht 2006 vor und geht
dabei vertiefend auf einige Besonderheiten und Auffälligkeiten ein.
Frau Machatschek weist auf die auf Seite 5 des Geschäftsberichtes
dargestellte Einsparsituation hin und lobt die Verwaltung, dass es ihr gelungen
ist, bei guter Arbeit das vorgegebene Einsparvolumen einzuhalten.
Sie lobt die Optik des
Geschäftsberichtes. Er sei sehr übersichtlich und sehr gut gegliedert.
Herr Halbeisen möchte wissen, warum der auf Seite 8
ausgewiesene Krankenstand der Beamten bei den Langzeiterkrankungen 100% über
dem der Angestellten liege.
Herr Steuber verweist auf die allgemeine Krankenquote, die
das relativiere. Es mache wenig Sinn, sich nur ein Segment rauszusuchen, da ein
oder zwei Fällen von Langzeitkranken schon die Zahlen dramatisch nach oben
steigen ließen.
Herr Halbeisen nimmt Bezug auf die auf Seite 12 ausgewiesenen
pauschalen einmaligen Beihilfen. Er fragt Herrn Steuber, ob man vorhabe, in den
Verwaltungsstrukturen über Städtetag oder Bund der Administration auf
Bundesebene deutlich zu machen, dass diese Beihilfengewährung in neuen SGB II
und SGB XII den Bedarfslagen der Anspruchsberechtigten nicht entgegenkäme,
sondern Lebenslagen erschwere. Sei es den Parteien überlassen, diese
Problematik auf Bundesebene zu transportieren?
Herr Dr. Schmidt schlägt vor, aus den Protokollen der
Städtetagsausschüsse entsprechende Passagen rauszusuchen, in denen alle
Sozialdezernenten in dieser Frage diese Auffassung verträten. Es handele sich
hier um eine politische Frage. Letztendlich sei hier der Gesetzgeber gefragt,
andere Regelungen zu treffen.
Herr Steuber berichtet, dass gestern im Beschwerdeausschuss
der Stadt Hagen ein Antrag des DGB und des evangelischen Kirchenkreises beraten
worden sei, der diesen Appell ganz deutlich als Forderung erhoben habe. Derzeit
sei Aussage des zuständigen Bundesministeriums, dass die Pauschale ausreichend
bemessen sei. Für ein Weggehen von den Pauschalierungen sorgten bereits die
Sozialgerichte mit zunehmender Rechtsprechung.
Herr Halbeisen spricht die auf Seite 13 dargestellte
Zentralisierung der Sachbearbeitung an. Er bäte darum, diese Veränderungen
ausführlicher zu beschreiben.
Herr Steuber teilt mit, dass es derzeit innerhalb der
Verwaltung noch nicht entschieden sei, was jetzt nach Auszug der ARGE mit den
leerwerdenden Räume passiere. Es gebe mehrere Alternativlösungen. Der
Sozialausschuss werde zeitnah informiert.
Herr Halbeisen verweist auf Seite 91 des Geschäftsberichtes und
möchte in diesem Zusammenhang wissen, an welche Anschlussnutzung des Übergangsheimes
gedacht sei.
Herr Stüwe erklärt, dass
man ein Problem mit der mit dem Haus zusammenhängenden bis zu Jahr 2019
verbindlichen Landesförderung habe. Man müsse eine soziale Anschlussnutzung
finden. Man suche derzeit nach Lösungen.
Herr Halbeisen hat eine
Frage zur vorbeugenden Obdachlosenhilfe aus Seite 101 des Geschäftsberichtes.
Er fände es hilfreich, wenn im nächsten Bericht die letzten Jahre mitaufgeführt
würden, damit man auf Anhieb einen Trend erkennen könne.
Er möchte zu der auf Seite 103/104 angesprochenen Problematik des
Verweigern von Energielieferungen von
Seiten des Energielieferers einen Antrag einbringen, dass der Sozialausschuss
dem Rat der Stadt Hagen bittet, ihre Vertreter im Aufsichtsrat von
Mark E zu bitten, einzubrigen,
dass bei säumigen Energiezahlern die Belieferung nicht eingestellt wird, wenn
ARGE oder Stadt Hagen die laufenden weiteren Zahlungen zusagt. Das Aktiengesetz
lasse leider nicht zu, dass man die kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat
beauftrage, sich für ein anderes Verhalten des Unternehmens einzusetzen.
Herr Dr. Schmidt erklärt, dass von Seiten von Mark E keine
Bereitschaft in diese Richtung vorhanden sei, den Kunden in irgendeiner Form
entgegenzukommen. Ein Ratsappell werde auch von juristischer Seite nichts
nützen.
Herr Dücker schlägt vor,
abzuwarten, ob der Sozialausschuss die Vorlage des Beschwerdeausschusses auch
bekäme.
Frau Machatschek erklärt,
dass man dann in der nächsten Sitzung die Vorlage behandeln und in diesem
Zusammenhang einen Appell an den Rat abgeben könne. Gleichzeitig seien
natürlich alle Fraktionen aufgefordert, ihre Mitglieder bei der Mark E diesbezüglich
immer wieder zu bearbeiten.
Daraufhin zieht Herr Halbeisen seinen Antrag zurück und vertagt ihn auf
die nächste Sitzung, zu der die Unterlagen des Beschwerdeausschusses dann
vorlägen.
Herr Haensel möchte im
Namen der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege seinen Respekt und
seine Hochachtung für Inhalt und Form des Berichtes aussprechen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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33,4 kB
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