16.05.2007 - 6.4 Landschaftsplan Hagen - 6. Landschaftsplanänder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Mi., 16.05.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Tommack erläutert die Vorlage anhand eines aufgehängten
Planes.
Herr Weber empfiehlt vor Beschlussfassung eine parzellenscharfe
Darstellung des FFH-Gebietes Gevelsberger Stadtwald.
Frau Tommack beantwortet die Frage von Herrn
Dietrich, ob eine Freigabe der unter Schutz gestellten Gebiete möglich sei
dahingehend, dass dies grundsätzlich kein Problem darstelle.
Nachdem Herr Weber fragt ob es Bedenken gegen den
Beschlussvorschlag gibt und dies nicht der Fall ist, wird nachfolgender
Beschluss gefasst.
Beschluss:
Zu a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender
Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der nach § 12 LG NRW
anerkannten Verbände sowie die im Rahmen der öffentlichen Auslegung
vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden
Stellungnahmen in der Vorlage.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten bzw. ausgelegten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 6. Landschaftsplanänderung, bestehend aus:
1. dem textlichen Änderungsentwurf für den Entwicklungs-
und Festsetzungsteil einschließlich der
in grau unterlegten Änderungen, Erweiterungen und Streichungen
2. dem Änderungsentwurf für die Entwicklungs- und
Festsetzungskarte
3. der
Anlagenkarte FFH- Gebiete
gemäß § 16 Abs.
2 und § 29 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur
Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der
Bekanntmachung v. 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), zuletzt geändert durch
Gesetz v. 15.12.2005 (GV.NRW. S. 791) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Nach der Beschlussfassung über die Anregungen und
Bedenken und dem Satzungsbeschluss ist der Höheren Landschaftsbehörde/
Regierungspräsident Arnsberg ein Bericht und die Verfahrensunterlagen zur
Genehmigung vorzulegen.
Die 6. Landschaftsplanänderung tritt am Tage der
Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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256,9 kB
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