30.05.2007 - 5.14 Landschaftsplan Hagen - 6. Landschaftsplanänder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.14
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 30.05.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wetzel möchte wissen, ob die Sicherung des Wegenetzes in diesem Gebiet gegeben sei.
Herr Dr. Schmidt sagt eine Beantwortung in der Sitzung des Landschaftsbeirates am 05.06.2007 zu.
Herr Klessa fragt nach, was mit der Steinbrucherweiterung in Haßley nun geschehe.
Herr Dr. Schmidt bestätigt einen heutigen Zeitungsbericht, dass von dem Betreiber des Steinbruches bisher kein Antrag vorliege, der eigentlich bis zum 31.05.2007 gestellt werden sollte.
Auf Nachfrage von Herrn Löwenstein sagt Herr Dr. Schmidt, dass man die Befristung jedoch nicht kleinlich auslegen werde.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und der nach § 12 LG NRW anerkannten Verbände sowie die im
Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw.
entspricht ihnen ganz oder teilweise im
Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten bzw. ausgelegten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 6. Landschaftsplanänderung , bestehend aus:
1. dem
textlichen Änderungsentwurf für den Entwicklungs- und Festsetzungsteil einschließlich der in grau
unterlegten Änderungen, Erweiterungen und Streichungen
2. dem
Änderungsentwurf für die Entwicklungs- und Festsetzungskarte
3. der Anlagenkarte FFH-
Gebiete
gemäß § 16 Abs. 2 und § 29 Abs. 1
des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung v.
21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz v. 15.12.2005
(GV.NRW. S. 791) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Nach der Beschlussfassung über die Anregungen und Bedenken und dem
Satzungsbeschluss ist der Höheren Landschaftsbehörde/ Regierungspräsident
Arnsberg ein Bericht und die
Verfahrensunterlagen zur Genehmigung vorzulegen.
Die 6. Landschaftsplanänderung tritt am Tage der Bekanntmachung der
Genehmigung in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
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50,7 kB
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