30.05.2007 - 5.14 Landschaftsplan Hagen - 6. Landschaftsplanänder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wetzel möchte wissen, ob die Sicherung des Wegenetzes in diesem Gebiet gegeben sei.

Herr Dr. Schmidt sagt eine Beantwortung in der Sitzung des Landschaftsbeirates am 05.06.2007 zu.

 

Herr Klessa fragt nach, was mit der Steinbrucherweiterung in Haßley nun geschehe.

 

Herr Dr. Schmidt bestätigt einen heutigen Zeitungsbericht, dass von dem Betreiber des Steinbruches bisher kein Antrag vorliege, der eigentlich bis zum 31.05.2007 gestellt werden sollte.

Auf Nachfrage von Herrn Löwenstein sagt Herr Dr. Schmidt, dass man die Befristung jedoch nicht kleinlich auslegen werde.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu a)   Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der nach § 12 LG NRW anerkannten Verbände sowie die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz  oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.

           

            Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten bzw.   ausgelegten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 6.  Landschaftsplanänderung , bestehend aus:

1.           dem textlichen Änderungsentwurf für den Entwicklungs- und   Festsetzungsteil einschließlich der in grau unterlegten Änderungen, Erweiterungen und Streichungen

2.           dem Änderungsentwurf für die Entwicklungs- und Festsetzungskarte

3.           der Anlagenkarte FFH- Gebiete  

 

gemäß § 16 Abs. 2 und § 29 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung v. 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz v. 15.12.2005 (GV.NRW. S. 791) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

 

Nach der Beschlussfassung über die Anregungen und Bedenken und dem Satzungsbeschluss ist der Höheren Landschaftsbehörde/ Regierungspräsident Arnsberg ein Bericht  und die Verfahrensunterlagen zur Genehmigung vorzulegen.

 

Die 6. Landschaftsplanänderung tritt am Tage der Bekanntmachung der Genehmigung  in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage