08.05.2007 - 19 "100 Einfamilienhausgrundstücke"Entwicklung der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Meier möchte diese Vorlage auch im Rat beraten wissen. Des Weiteren sollte hier, wie in der Vorlage ausgeführt, kein Haustyp festgelegt werden, da eine freie Planung gewährleistet sein müsse.

 

Hierauf entgegnet Frau Grebe, dass diese zu Stande gekommen sei, um bei einer geringen Grundstücksgröße eine ordentliche Ausnutzung zu bekommen. Dies sei eine Idee, jedoch kein Muss. Auf die Anregung von Herrn Oberste-Berghaus hier einen Wettbewerb durchzuführen, weist sie darauf hin, dass dies erfahrungsgemäß zu Verzögerungen führen würde.

 

Es wäre hier ein Gestaltungswettbewerb gemeint und kein Investorenwettbewerb, erwidert Herr Oberste-Berghaus. Wenn hier dies nicht möglich sei, könne dies auch bei anderen Grundstücken aufgegriffen werden. Dies beträfe insbesondere die Möglichkeiten der Energieeinsparungen.

 

Herr Dr. Ramrath meint, dass nur dann ein Wettbewerb sinnvoll sei, wenn dessen Ergebnis binden solle. Dies könne hier nicht die Zielsetzung sein. Die Grundstücke sollten möglichst schnell vermarktet werden könne, um z.B. gegen Wegzüge zu wirken.

 

Auch Herr Ludwig ist der Auffassung, dass zu viele Auflagen stören würden. 

 

Abschließend schlägt Herr Asbeck, den Vorschlag von Herrn Meier aufgreifend, die Absätze 2 und 3 auf Seite 1 der Vorlagenbegründung zu streichen.

 

Hiergegen werden keine Bedenken erhoben.

 

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohngrundstücken im Bereich Liebig-/Thaerstraße einen Werkvertrag mit der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG) über den Abbruch der Gebäude Thaerstraße 1 und 1a sowie die Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.

 

Die Kosten der Erschließung werden dem Erschließungsträger von der Stadt Hagen erstattet. Im Rahmen des Verkaufs der Baugrundstücke sollen die Erschließungskosten anteilig über die Verkaufserlöse wieder vereinnahmt werden.

 

Realisierung:

  • Der Abschluss des Werkvertrages soll kurzfristig nach Beschlussfassung erfolgen.
  • Die Herstellung der Erschließungsanlagen soll im Sommer 2007 erfolgen wobei die endgültige Herstellung der Wegeflächen erst nach Abschluss der Errichtung der mit dem jeweiligen Weg erschlossenen Wohnhäuser vorgenommen wird.
  • Die Vermarktung der Baugrundstücke im  Rahmen des   Programms   „100 Einfamilienhausgrundstücke“ soll nach den Sommerferien aufgenommen werden.

 

Zusatz:

Auf Seite 1 der Begründung werden die Absätze 2 und 3 gestrichen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=52690&selfaction=print