23.05.2007 - 7.6 Novelle des Baugesetzbuches 2007Gesetz zur Erle...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 23.05.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Martin Schaefer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wölm stellt den Tagesordnungspunkt vor, an dessen sich anschließender
Diskussion Frau Priester-Büdenbender, Herr Grzeschista, Herr Dr. Preuß sowie
Herr Schädel vom Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung beteiligen.
Frau Priester-Büdenbender schränkt Ihr ansonsten positives Denken über
diese Neuregelungen in dem Punkt ein, dass damit auch eine Erleichterung
geschaffen wurde, eine vorgezogene Bürgerbeteiligung auszuschließen. Dies dürfe
nicht im Sinne eines vereinfachten Gesetzes von Planungsvorhaben sein. Darüber
hinaus sei der Umweltbereich dermaßen eingeengt. Auch dies sei aus Ihrer Sicht
keine Verbesserung.
Auch Herr Dr. Preuß bringt zum Ausdruck, dass die Bürger keine
Störelemente sind, sondern wichtige Anregungen geben können, sodass stets genau
überlegt werden solle, ob die vorgezogene Bürgerbeteiligung wirklich
weggelassen werden kann oder aber nicht.
Herr Grzeschista ist der Auffassung, dass die Neuregelung eher der
Vereinfachung als der Beschleunigung diene. Grundsätzliche Fristen für
notwendige Beteiligungen seien geblieben.
Herr Schädel entgegnet der Argumentation damit, dass es Sinn des Gesetzes
war, den Planungsprozess zu beschleunigen. Zum einen eben dadurch, die
vorgezogenen Bürgerbeteiligung ausschließen zu können, welche aber im Rahmen
der Offenlage selbstverständlich weiterhin existiere. Außerdem sei dies immer
vom Willen der Politik abhängig. Des Weiteren sei nur das formale Instrument bezüglich
des Umweltberichtes weggefallen.
Als weiteren Punkt hebt Herr Schädel die Stärkung der Bestandskraft von
Bebauungsplänen hervor. Hier können zukünftig nur diejenigen gegen die
rechtskräftigen Bebauungspläne klagen, die sich bereits in der Offenlegung
mitgeteilt haben.
Darüber hinaus sei es über die Novelle mittlerweile auch möglich die
Bereiche zu definieren, in denen zukünftig Einzelhandel zulässig bzw.
unzulässig sein wird. Derzeitig werde ein Einzelhandelskonzept für die Stadt
Hagen aufgestellt. Als Konsequenz daraus ergebe sich, dass sich die
Bezirksvertretungen damit sehr intensiv zu beschäftigen haben. So obliege es den
Bezirksvertretungen, dann die Bereiche zu definieren, wo Handel zukünftig
möglich ist und wo nicht.
Weiteren Bedarf zur Erörterung gibt es nicht.
