03.05.2007 - 9 1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Vorhab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 03.05.2007
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Berichterstatter: Herr Strähler.
Frau Priester-Büdenbender ist mit der Abwicklung
des Verfahrens nicht einverstanden und stellt den ergänzenden Antrag:
Der Umweltbericht wird für erforderlich gehalten insbesondere unter Einbeziehung der dann vorliegenden Ergebnisse zur Lufthygienesituation. 1b) Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung wird für erforderlich gehalten.
Frau Neuhaus sieht die Maßnahme aufgrund der Belastung kritisch. Für
Herrn Warmeling bedeutet eine Bebauung an dieser Stelle eine deutliche
Verschlechterung. Der Platz sei in dem derzeitigen Bestand nicht schön,
trotzdem könne dort nicht gebaut werden, daher werde er ablehnen. Herr Strähler
erläutert auf die Frage von Frau Kuschel-Eisermann, die Einfahrt zum Parkhaus
erfolge von der Kreuzung Haldener Straße, die Andienung für LKW vom Märkischen
Ring. Herr Pieper vertritt die Ansicht, dieses Filetstück müsse genutzt werden,
jedoch nicht in der vorgelegten Dimension. Frau Priester-Büdenbender sieht die
Maßnahme ebenfalls kritisch, es müsse geprüft werden, ob unter
unterschiedlichsten Aspekten eine Durchführung überhaupt möglich sei. Für Herrn
Flack steht die Attraktivität hinsichtlich stadtplanerischer Aspekte in Frage.
Herr Strähler erläutert, hier liege ein Änderungsverfahren mit einer
Verkleinerung des Volumens vor, daher sei das vereinfachte Verfahren ohne
weitere Bürgerbeteiligung gewählt worden. Herr Dr. Braun erläutet die
Unterschiede zwischen UVP und Gutachten.
Beschluss:
Der Umweltausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
1a) Der Rat
der Stadt stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 7.2. 2007 auf Einleitung eines Verfahrens zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6/07 (593) “Kaufland /
Bettermanngelände” gemäß § 12 Abs. 2
in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die
Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB
in der zur Zeit gültigen Fassung.
Zusatz:
Der Umweltbericht wird für erforderlich gehalten insbesondere unter
Einbeziehung der dann vorliegenden Ergebnisse zur Lufthygienesituation.
1b) Eine
frühzeitige Bürgerbeteiligung wird für erforderlich gehalten.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst das
Eckgrundstück (sogenannte Bettermanninsel)
südlich der Rathausstraße und östlich des märkischen Ringes, das
Grundstück Rembergstr. 4 und den Hof des CVJM ( Märk. Ring 101).
In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist
Bestandteil des Beschlusses.
2a) Der Rat
der Stadt beschließt die Einleitung der Verfahren zur Aufhebung der
vorhabenbezogenen Bebaungspläne Nr. 8/98 (497) “Remberg-Center” und
der 1. Änderung” gemäß § 12 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch
(BauGB) in der zur Zeit gültigen
Fassung.
Geltungsbereich:
Die Geltungsbereiche umfassen die
gesamten Plangebiete der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 8/98 (497)
“Remberg-Center” und der 1. Änderung.
Die Pläne liegen im Sitzungssaal aus und
werden Bestandteil des Beschlusses.
2b) Der Rat
der Stadt beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §
13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist
nach Erstellung der erforderlichen Gutachten durch den Vorhabenträger Ende 2007
die öffentliche Auslegung vorgesehen.
Anlagen zur Vorlage
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