03.05.2007 - 9 1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Vorhab...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Berichterstatter: Herr Strähler.

Frau Priester-Büdenbender ist mit der Abwicklung des Verfahrens nicht einverstanden und stellt den ergänzenden Antrag:

Der Umweltbericht wird für erforderlich gehalten insbesondere unter Einbeziehung der dann vorliegenden Ergebnisse zur Lufthygienesituation. 1b) Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung wird für erforderlich gehalten.

Frau Neuhaus sieht die Maßnahme aufgrund der Belastung kritisch. Für Herrn Warmeling bedeutet eine Bebauung an dieser Stelle eine deutliche Verschlechterung. Der Platz sei in dem derzeitigen Bestand nicht schön, trotzdem könne dort nicht gebaut werden, daher werde er ablehnen. Herr Strähler erläutert auf die Frage von Frau Kuschel-Eisermann, die Einfahrt zum Parkhaus erfolge von der Kreuzung Haldener Straße, die Andienung für LKW vom Märkischen Ring. Herr Pieper vertritt die Ansicht, dieses Filetstück müsse genutzt werden, jedoch nicht in der vorgelegten Dimension. Frau Priester-Büdenbender sieht die Maßnahme ebenfalls kritisch, es müsse geprüft werden, ob unter unterschiedlichsten Aspekten eine Durchführung überhaupt möglich sei. Für Herrn Flack steht die Attraktivität hinsichtlich stadtplanerischer Aspekte in Frage. Herr Strähler erläutert, hier liege ein Änderungsverfahren mit einer Verkleinerung des Volumens vor, daher sei das vereinfachte Verfahren ohne weitere Bürgerbeteiligung gewählt worden. Herr Dr. Braun erläutet die Unterschiede zwischen UVP und Gutachten.

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Beschluss:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

1a) Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 7.2. 2007 auf  Einleitung eines Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6/07 (593) “Kaufland / Bettermanngelände” gemäß § 12 Abs. 2  in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB  in der zur Zeit gültigen Fassung.

Zusatz:
Der Umweltbericht wird für erforderlich gehalten insbesondere unter Einbeziehung der dann vorliegenden Ergebnisse zur Lufthygienesituation.

 

1b) Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung wird für erforderlich gehalten.  

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst das Eckgrundstück (sogenannte Bettermanninsel)  südlich der Rathausstraße und östlich des märkischen Ringes, das Grundstück Rembergstr. 4 und den Hof des CVJM ( Märk. Ring 101).

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.  Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2a) Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung der Verfahren zur Aufhebung der vorhabenbezogenen Bebaungspläne Nr. 8/98 (497) “Remberg-Center” und der 1. Änderung” gemäß § 12 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB)  in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Die Geltungsbereiche umfassen die gesamten Plangebiete der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 8/98 (497) “Remberg-Center” und der 1. Änderung.

 

     Die Pläne liegen im Sitzungssaal aus und werden Bestandteil des Beschlusses.

 

2b) Der Rat der Stadt beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.  

 

    

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erstellung der erforderlichen Gutachten durch den Vorhabenträger Ende 2007 die öffentliche Auslegung vorgesehen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 8

Dagegen:

 5

Enthaltungen:

 1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=52574&selfaction=print