02.05.2007 - 13 Satzung der Stadt Hagen über die Grenzen des im...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Berichterstatterin Frau Roth.

 

Herr Thiel kritisiert die Überplanung einer gem. Landschaftsgesetz geschützten Obstwiese.

 

Herr Meilwes gibt zu Protokoll, dass er die Stellungnahmen der unteren staatlichen Behörden separat vorgelegt bekommen  möchte. Eine gebündelte Stellungnahme ist nach seinen Erkundigungen beim MUNLV nicht rechtens, da hier die Möglichkeit der Vorabwägung durch andere Stellen bestehe.

 

Er schlägt vor, den TOP als erste Lesung zu beraten und vor der nächsten Sitzung einen Ortstermin durchzuführen. Er begründet dies damit, dass neben der Überplanung der Obstwiese u. a. folgende Unklarheiten bestehen:

 

·        Die Lage des Plangebietes löst zum Waldrand hin bodenrechtliche Spannungen aus, die seitens der Bürgerschaft auch im Verfahren vorgebracht wurden, jedoch in der Abwägung fehlerhaft behandelt werden.

·        Es liegen keine genauen Aussagen dazu vor, wo der “Berchumer Bach” entspringt und in welchen Bereichen dieser verrohrt ist.

·        Die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen liegen noch nicht vor.

·        Es liegen unterschiedliche gutachterliche Aussagen zur Lärmsituation vor.

·        Die bauordnungsrechtliche Einordnung angrenzender Gebiete ist widersprüchlich und rechtlich bedenklich.

 

Er merkt ferner an, dass die Abwägung an verschiedenen Stellen unverständlich ist und dem Gremium somit eine objektive Beschlussfassung nicht ermöglicht wird (z.B. Teil 3, Seite 2, Absatz 2, Teil 3, Seite 5, Absatz 2 und Teil 3, Seite 9, Absatz 2).

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat behandelt den TOP als erste Lesung.

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Abstimmungsergebnis:

x

 1. Lesung

 

Dafür:

        13

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          0

 

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Anlagen zur Vorlage

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