02.05.2007 - 13 Satzung der Stadt Hagen über die Grenzen des im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 02.05.2007
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Berichterstatterin Frau Roth.
Herr Thiel kritisiert die
Überplanung einer gem. Landschaftsgesetz geschützten Obstwiese.
Herr Meilwes gibt zu
Protokoll, dass er die Stellungnahmen der unteren staatlichen Behörden separat
vorgelegt bekommen möchte. Eine
gebündelte Stellungnahme ist nach seinen Erkundigungen beim MUNLV nicht
rechtens, da hier die Möglichkeit der Vorabwägung durch andere Stellen bestehe.
Er schlägt vor, den TOP als erste Lesung zu beraten und vor der nächsten
Sitzung einen Ortstermin durchzuführen. Er begründet dies damit, dass neben der
Überplanung der Obstwiese u. a. folgende Unklarheiten bestehen:
·
Die Lage des
Plangebietes löst zum Waldrand hin bodenrechtliche Spannungen aus, die seitens
der Bürgerschaft auch im Verfahren vorgebracht wurden, jedoch in der Abwägung
fehlerhaft behandelt werden.
·
Es liegen
keine genauen Aussagen dazu vor, wo der “Berchumer Bach” entspringt
und in welchen Bereichen dieser verrohrt ist.
·
Die
erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen liegen noch nicht vor.
·
Es liegen
unterschiedliche gutachterliche Aussagen zur Lärmsituation vor.
·
Die
bauordnungsrechtliche Einordnung angrenzender Gebiete ist widersprüchlich und
rechtlich bedenklich.
Er merkt ferner an, dass die Abwägung an verschiedenen Stellen
unverständlich ist und dem Gremium somit eine objektive Beschlussfassung nicht
ermöglicht wird (z.B. Teil 3, Seite 2, Absatz 2, Teil 3, Seite 5, Absatz 2 und
Teil 3, Seite 9, Absatz 2).
Anlagen zur Vorlage
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