23.05.2007 - 7.5 Landschaftsplan Hagen - 6. Landschaftsplanänder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 23.05.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Preuß bittet darum, den Tagesordnungspunkt als erste Lesung zu
betrachten, um sich innerhalb der Fraktion auch fachlich damit auseinander
setzen zu können. Die sei in der kurzen Zeit nicht möglich gewesen. Zudem
empfindet Herr Dr. Preuß die Beratungsreihenfolge unglücklich gewählt, da aus
seiner Sicht der Umweltausschuss das fachlich kompetenteste Gremium sei, aber
erst nach den Bezirksvertretungen beteiligt sei.
Frau Ellner schließt sich dem Vorschlag an.
Herr Wölm lässt über den Vorschlag abstimmen. Weiterer Diskussionsbedarf
besteht nicht.
Beschluss:
Antrag auf Beratung in 1. Lesung.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Mit Mehrheit beschlossen |
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Dafür: |
3 |
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Dagegen: |
6 |
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Enthaltungen: |
1 |
Zu a) Der
Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der nach § 12 LG NRW anerkannten Verbände sowie die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht
ihnen ganz oder teilweise im Sinne der
nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten bzw. ausgelegten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 6. Landschaftsplanänderung , bestehend aus:
1. dem
textlichen Änderungsentwurf für den Entwicklungs- und Festsetzungsteil einschließlich der in grau
unterlegten Änderungen, Erweiterungen und Streichungen
2. dem
Änderungsentwurf für die Entwicklungs- und Festsetzungskarte
3. der Anlagenkarte FFH-
Gebiete
gemäß § 16 Abs. 2 und § 29 Abs. 1
des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung v.
21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz v. 15.12.2005
(GV.NRW. S. 791) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Nach der Beschlussfassung über die Anregungen und Bedenken und dem
Satzungsbeschluss ist der Höheren Landschaftsbehörde/ Regierungspräsident Arnsberg
ein Bericht und die Verfahrensunterlagen
zur Genehmigung vorzulegen.
Die 6. Landschaftsplanänderung tritt am Tage der Bekanntmachung der
Genehmigung in Kraft.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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