25.04.2007 - 5.2 Vorschlag der CDU-Fraktion gem. § 6,3 GeschObet...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Mi., 25.04.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage BBM
- Federführend:
- 162 Bezirksverwaltungsstelle Haspe
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Bremser bezieht sich auf den gestellten
Antrag und führt diesen aus. Es sei Intention der CDU-Fraktion, dass dort eine
Wohnbebauung für Familien entstehe. In der nun folgenden Diskussion, an der
sich die Herren Romberg, Dietrich, Thieser, Hoffmann, Geismann und Bleja
beteiligen wird deutlich, dass alle Beteiligten den Wunsch haben, dass dort
Wohnbebauung und keine Gewerbeansiedlung erfolgen soll. Unter Hinweis auf die
bestehenden Leerstände in der City sollen auch keine kleinen Geschäftslokale
zugelassen werden.
Herr Bleja führt aus, dass das vorhandene Gebiet bei
einer Einstufung nach § 34 Baugesetzbuch Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und
3-5 geschossige Häuser entsprechend der Umgebung zulassen würde. Zurzeit liege
eine Bauvoranfrage vor, über noch nicht
endgültig entschieden sei. Bereits 2003 sei ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet
worden, somit seien Rückstellungen und Veränderungssperren möglich.
Damit die Verwaltung einen Beschlussvorschlag
vorbereiten kann, wird einstimmig beschlossen, den Tagesordnungspunkt zu
unterbrechen und an das Ende der Tagesordnung zu setzen.
Am Ende der öffentlichen Sitzung wird der
Tagessordnungspunkt erneut aufgerufen und der Geschäftsführer der
Bezirksvertretung Haspe verliest den von Herrn Hoffmann vorbereiteten
Beschlussvorschlag.
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Haspe hält es für
geboten, das Gelände des ehemaligen Heilig-Geist-Krankenhauses baldmöglichst zu
entwickeln. Zu dem bereits eingeleiteten Bebauungsplanverfahren soll als
Nutzungsart „Wohnen“ festgesetzt werden. Gewerbliche Nutzungen sind
in jedem Fall auszuschließen.
2. Zur Sicherstellung dieses planerischen Ziels
wird der Rat der Stadt Hagen gebeten für diesen Bebauungsplan eine
Veränderungssperre zu erlassen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die
Bezirksvertretung umgehend zu unterrichten, wenn für das Gelände ein Bauantrag
eingeht.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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13,9 kB
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