26.04.2007 - 6.9 Über- und außerplanmäßige Ausgaben für das Haus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Marscheider fragt zum letzten Absatz auf Seite 10 "Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft", Nummern 42, 43 und 44, wie es zum Restbetrag der nicht verwendeten Sportpauschale, der nicht verwendeten Schulpauschale und der nicht verwendeten Ablösung für Stellplatzverpflichtungen im Jahr 2006 kommt.

 

Es handelt sich hier um veranschlagte Haushaltsausgabeansätze, teilt Herr Schierau mit. Die Mittel sind nicht in Anspruch genommen worden und werden im Rahmen von Jahresabschlussbuchungen wieder in die allgemeine Rücklage überführt, damit sie dort in den folgenden Jahren für den Zweck der drei Positionen wieder zur Verfügung stehen. Da Herr Schierau in der Sitzung keine näheren Angaben machen kann, sichert er zu, diese Information für die Niederschrift zur Verfügung zu stellen.

 

 

Stellungnahme der Kämmerei im Nachgang zu der Sitzung:

 

"1.  Restbeträge Schul- und Sportpauschale

 

Die Zuführung nicht verwendeter Restbeträge der Schul- und Sportpauschale an die Allgemeine Rücklage stellt sich wie folgt dar:

 

Schulpauschale

 

Einnahme aus Landeszuweisung 2006                      5.841.750,00 €

 

Ausgabe Rechnungsergebnis 2006

Vermögens- und Verwaltungshaushalt                       5.341.648,81 € 

 

Restbetrag über nicht abgeflossene Mittel

bei folgenden Maßnahmen:

Hauptschule Remberg Physikraum

Werk- und Kunsträume Th.-Heuss-Gymnasium

Einrichtung Lehrküche Aug.-Hermann-Francke-Schule

Neubau Sporthalle Emst

 

und somit erforderliche Zuführung an die

Allgemeine Rücklage                                                     500.101,19 €

 

 

Sportpauschale

 

Einnahme aus Landeszuweisung 2006                         534.136,00 €

 

Ausgabe Rechnungsergebnis 2006

Vermögens- und Verwaltungshaushalt                          378.840,17 €

 

Restbetrag über nicht abgeflossene Mittel

bei  folgender Maßnahme:

Sanierung Ischelandhalle

 

und somit erforderliche Zuführung an die

Allgemeine Rücklage                                                     155.295,83 €

 

Die nicht abgeflossenen Beträge werden der Allgemeinen Rücklage zugeführt, damit in Folgejahren erneut eine zweckgebundene Verwendung im Rahmen der jeweiligen Pauschale vorgenommen werden kann.

 

 

2.  Ablösungen für Stellplatzverpflichtungen

 

Die Verwendung der vereinnahmten Stellplatzablösebeträge ergibt sich aus § 51 Landesbauordnung. Die Art der Verwendung wird hier abschließend aufgeführt.

Da die Verwendung nicht immer im gleichen Haushaltsjahr möglich ist, in dem die Einnahme erzielt worden ist, werden alle nicht verwendeten Beträge der allgemeinen Rücklage zugeführt und wieder aus der Rücklage entnommen, sobald eine Verwendung geplant ist."

 

 

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Beschluss:

 

Die in der Nachweisung (Anlage 1) einzeln aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden zur Kenntnis genommen.

 

Realisierungsdatum 10.05.2007

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

 19

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage