26.04.2007 - 6.14 Rückerwerb des Freibades Kirchenberg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Strüwer erinnert daran, dass seinerzeit bei der Bäderdiskussion damit gerechnet wurde, für das Freibad Kirchenberg Erlöse erzielen zu können, die zur Finanzierung des Bäderkonzeptes eingesetzt werden sollten. Es wurde die Frage gestellt, ob der Rückbau tatsächlich mehr als 500.000 € kosten würde. Darüber hinaus wurde in der Diskussion dargestellt, dass es mit der Nachnutzung Schwierigkeiten geben würde. Anhand der Vorlage ist seiner Ansicht nach nun erkennbar, dass die damaligen Befürchtungen eingetreten sind. Er hält es für unglücklich, dass sich die Stadt Hagen mit dem hier vorliegenden Beschlussvorschlag aus der Verantwortung zieht und der HVG überlässt, wie diese weiter zu verfahren gedenkt. Herr Strüwer ist ferner der Ansicht, dass es nicht Aufgabe der HVG ist, Flächen, z. B. für den Freizeitbereich, zu entwickeln und Stadtentwicklung zu betreiben. Er erinnert daran, dass es nach der Eingemeindung Hohenlimburgs drei Jahre lang eine Schwimmbadruine gegeben hat und äußert die Befürchtung, dass sich die Situation wiederholt. Er stellt die Frage, ob es nicht sinnvoll sein könnte, wenn die Stadt Hagen hier Konzepte unter Beteiligung der Wirtschaftsförderung Hagen entwickeln und nach Investoren suchen würde, um eine geeignete Nachnutzung sicherzustellen.

 

Der Beschlussvorschlag ist aus Sicht von Herrn Asbeck gut und zweckmäßig, jedoch wurde im Stadtentwicklungsausschuss noch nicht über die zukünftigen Verwendungsmöglichkeiten des Geländes beraten oder beschlossen. Er bittet vor diesem Hintergrund festzuhalten, dass die beiden vorletzten Absätze in der Begründung auf Seite 1 der Verwaltungsvorlage zu entfallen haben.

 

Herr Thielmann teilt als Aufsichtsratsmitglied der HVG mit, dass im Bäderkonzept keine Erlöse für Altimmobilien mit eingerechnet worden sind. Hintergrund war der gedankliche Ansatz, dass es zwar sicherlich gut wäre, wenn Erlöse erzielt würden, dass das Bäderkonzept jedoch unabhängig von der Erzielung von Erlösen für Altimmobilien funktionieren müsse. Um u. a. die Hohenlimburger zu befrieden, wurde seinerzeit festgehalten, dass die aufgegebenen Standorte weiterhin einer Freizeit- und Erholungsnutzung zur Verfügung stehen sollen. Dieser Ansatz gilt aus Sicht von Herrn Thielmann weiterhin.

 

Mit der hier vorliegenden Vorlage wurde rein formal von den Rechten aus dem alten Kaufvertrag kein Gebrauch gemacht, erläutert Frau Grebe. Sie weist ferner darauf hin, dass die Wirtschaftsförderung und die Planungsverwaltung sich bereits in ersten Gesprächen mit der HVG für eine weitere öffentliche Nutzung des Geländes befinden. Bei dieser Verwaltungsvorlage geht es nur darum, von einem Recht keinen Gebrauch zu machen.

 

Herr Riechel begrüßt die Verwaltungsvorlage und weist darauf hin, dass im Rahmen der Bäderdiskussion gesagt wurde, dass Überlegungen für eine kinder- und jugendorientierte Freizeitnutzung angestellt werden sollten.

 

Herr Sondermeyer möchte wissen, welche Sicherungsmaßnahmen hier zu ergreifen sind und wie hoch die Kosten hierfür ausfallen werden.

Für eine dauerhafte Sicherung werden der HVG voraussichtlich Kosten in sechsstelliger Höhe entstehen, teilt Frau Grebe mit.

 

Herr Asbeck weist erneut deutlich darauf hin, dass über die endgültige Nutzung im Stadtentwicklungsausschuss zu beraten ist und bittet, dies zu Protokoll zu nehmen.

 

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Beschluss:

 

Das Recht der Stadt auf Rückerwerb des Freibades Kirchenberg von der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH – HVG wird nicht ausgeübt. Es wird eine Löschungsbewilligung der im Grundbuch eingetragenen Rückauflassungsvormerkung erteilt.

 

Dieser Beschluss ist bis zum 31.5.2007 umzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 3

 

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Anlagen zur Vorlage

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