26.04.2007 - 6.7 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Hagen für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 26.04.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:27
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Herms stellt im Namen der SPD-Fraktion die Frage, ob das Abwasserbeseitigungskonzept
Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt hat und bittet um kurze Darstellung.
Das Abwasserbeseitigungskonzept dient nicht dazu,
eine Gebührenprognose zu entwickeln, erläutert Herr Bihs. Es beschreibt
den Aufgabenumfang und die Art der Erledigung der festgestellten Aufgaben in
diesem Bereich. Aussagen zur Gebührenentwicklung lassen sich nur aufgrund der
Erfahrungen der vergangenen Jahre treffen. Im Bereich der Schmutzwassergebühr
muss z. B. ständig mit rückläufigen Frischwasserverbrauchsmengen gerechnet
werden. Dies ist auf den sparsamen Umgang mit Wasser seitens der Bevölkerung zurückzuführen
und mit dem Bevölkerungsrückgang verbunden. Die Schmutzwassergebühren bleiben
konstant; der Preis für die einzelne Einheit steigt jedoch aufgrund der beschriebenen
Tatsachen. Herr Bihs führt weitere Gründe ins Feld, die ebenfalls Auswirkungen
auf die Gebührengestaltung haben (z. B. Weitergabe von Investitionskosten des
Ruhrverbandes an dessen Mitglieder).
Bei der Niederschlagswassergebühr ist die Anzahl
der versiegelten Flächen relativ konstant. Hier gibt es keine Rückgänge zu
vermelden. Für die Niederschlagswassergebühr ist jedoch auch festzuhalten, dass
der Aufwand, den der Ruhrverband betreibt, Steigerungstendenzen erkennen lässt.
Er weist noch einmal deutlich darauf hin, dass
eine Steigerung der Abwassergebühren nicht aufgrund des
Abwasserbeseitigungskonzeptes zu vermelden sein wird, da es hier um Sanierungen
im vorhandenen Bestand geht. Die SEH war bei der Aufstellung des Konzeptes
bemüht, den Aufwand für die kommenden Jahre konstant zu halten bzw. den
Investitionsbauaufwand in der ersten Stufe von jährlich 10 auf 8 Mio. €
abzusenken. Abhängigkeiten bestehen jedoch zur Baukonjunktur und den Preisen,
die hier erzielt werden sowie zur politischen Kreativität im
Gesetzgebungsbereich (Hinweis auf den Trennerlass NRW, der sich auf das
Niederschlagswasser bezieht). Herr Bihs weist abschließend darauf hin, dass die
SEH darum bemüht ist, nur moderate Gebührensteigerungen in den nächsten Jahren
vorzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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