18.04.2007 - 5.11 Überwachung der Containerstandorte im Stadtbezirk
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.11
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 18.04.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 31 Zentrales Bürgeramt
- Bearbeitung:
- Iris Schünadel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis der Schriftführerin:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde als Tischvorlage ausgelegt.
Herr Wölm berichtet über die Diskussion der Bezirksvorsteher
untereinander in dieser Angelegenheit. Auch der Zustand, dass nach Reinigung
der Standorte innerhalb kürzester Zeit diese erneut verschmutzt hinterlassen
werden, sei überwiegend allen bekannt. Durch eine Überwachung der Standorte
könnte dieser Zustand verbessert werden.
Aus diesem Grund sei vorgeschlagen worden, den Hagener Entsorgungsbetrieb
(HEB) zu beauftragen, eine Überwachung und Sanktionierung vorzunehmen. Da dem
HEB für diese Aufgabe die Mittel fehlen, müssten hier finanzielle Mittel von
den Bezirksvertretungen bereitgestellt werden.
Als positives Beispiel führt Herr Wölm die damals durchgeführte
Überwachung eines Standortes in Haspe auf.
Die Beträge sollen sich je nach Anzahl der vorhandenen Standorte in den
einzelnen Bezirken richten.
Folglich schlägt Herr Wölm für diese gemeinsame Aktion vor, einen Betrag
in Höhe von 2000,00 Euro zur Verfügung zu stellen.
An der folgenden Diskussion beteiligen sich die Herren Neuhaus, Herr Dr.
Lemme, Herr Springiewicz, Frau Ellner sowie Frau Priester-Büdenbender.
Herr Neuhaus lobt zunächst den HEB für das kurzfristige Möglichmachen der
Reinigung solcher Standorte nach einer telefonischen Aufforderung.
Teile man aber dem HEB einen sogenannten Sünder mit Namen mit, so lehne dieser
jedoch eine weitere Verfolgung dieser Information ab.
Zudem ist Herr Neuhaus der Auffassung, dass es nicht richtig sei, dass
Aufgaben, für die eigentlich der HEB zuständig sei, nun von den
Bezirksvertretungen finanziert werden sollen. Schließlich sei es Aufgabe der
HEB, die Standorte sauber zu halten und entsprechende Maßnahmen zu veranlassen,
damit eine Verbesserung der Sauberkeit erreicht werden könne.
Herrn Dr. Lemme stellt sich die Frage nach einem Maßnahmekatalog. Hier
müssten zunächst einzelne Möglichkeiten zusammen getragen werden, die eine
Vermeidung der Verschmutzungen möglich erscheinen lassen. Ein Beispiel dafür
könne eine Beschilderung mit der Aufschrift „Achtung
Videoüberwachung“ sein. Dies, so kann sich Herr Dr. Lemme vorstellen,
kann bereits zu einer entsprechenden Abschreckung in dieser Angelegenheit
führen.
Herr Wölm teilt dazu mit, dass eine vermeintliche Videoüberwachung mit
Attrappengeräte am Containerstandort bei Lidl aufgrund nicht erlaubter und
nicht möglicher Anbringung dieses Gerätes, gescheitert sei.
Zudem spricht sich Herr Wölm dafür aus, den HEB entscheiden zu lassen, in
welcher Art und Weise die Überwachungsaktion ausgeführt werden soll.
Auf die Frage nach Rückerstattung der Mittel bei einer möglichen Scheiterung
dieses Projektes, wurde mitgeteilt, dass dies nicht möglich sei, da diese
Mittel für die Überwachung er Standorte bereitgestellt werde und nicht für deren
Reinigung, sodass eine Rückerstattung demnach nicht möglich sei.
