18.04.2007 - 5.11 Überwachung der Containerstandorte im Stadtbezirk

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis der Schriftführerin:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde als Tischvorlage ausgelegt.

 

 

Herr Wölm berichtet über die Diskussion der Bezirksvorsteher untereinander in dieser Angelegenheit. Auch der Zustand, dass nach Reinigung der Standorte innerhalb kürzester Zeit diese erneut verschmutzt hinterlassen werden, sei überwiegend allen bekannt. Durch eine Überwachung der Standorte könnte dieser Zustand verbessert werden.

Aus diesem Grund sei vorgeschlagen worden, den Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) zu beauftragen, eine Überwachung und Sanktionierung vorzunehmen. Da dem HEB für diese Aufgabe die Mittel fehlen, müssten hier finanzielle Mittel von den Bezirksvertretungen bereitgestellt werden.

Als positives Beispiel führt Herr Wölm die damals durchgeführte Überwachung eines Standortes in Haspe auf.

Die Beträge sollen sich je nach Anzahl der vorhandenen Standorte in den einzelnen Bezirken richten.

Folglich schlägt Herr Wölm für diese gemeinsame Aktion vor, einen Betrag in Höhe von 2000,00 Euro zur Verfügung zu stellen.

 

An der folgenden Diskussion beteiligen sich die Herren Neuhaus, Herr Dr. Lemme, Herr Springiewicz, Frau Ellner sowie Frau Priester-Büdenbender.

 

Herr Neuhaus lobt zunächst den HEB für das kurzfristige Möglichmachen der Reinigung solcher Standorte nach einer telefonischen Aufforderung.

Teile man aber dem HEB einen sogenannten Sünder mit Namen mit, so lehne dieser jedoch eine weitere Verfolgung dieser Information ab.

Zudem ist Herr Neuhaus der Auffassung, dass es nicht richtig sei, dass Aufgaben, für die eigentlich der HEB zuständig sei, nun von den Bezirksvertretungen finanziert werden sollen. Schließlich sei es Aufgabe der HEB, die Standorte sauber zu halten und entsprechende Maßnahmen zu veranlassen, damit eine Verbesserung der Sauberkeit erreicht werden könne.

 

Herrn Dr. Lemme stellt sich die Frage nach einem Maßnahmekatalog. Hier müssten zunächst einzelne Möglichkeiten zusammen getragen werden, die eine Vermeidung der Verschmutzungen möglich erscheinen lassen. Ein Beispiel dafür könne eine Beschilderung mit der Aufschrift „Achtung Videoüberwachung“ sein. Dies, so kann sich Herr Dr. Lemme vorstellen, kann bereits zu einer entsprechenden Abschreckung in dieser Angelegenheit führen.

 

Herr Wölm teilt dazu mit, dass eine vermeintliche Videoüberwachung mit Attrappengeräte am Containerstandort bei Lidl aufgrund nicht erlaubter und nicht möglicher Anbringung dieses Gerätes, gescheitert sei.

Zudem spricht sich Herr Wölm dafür aus, den HEB entscheiden zu lassen, in welcher Art und Weise die Überwachungsaktion ausgeführt werden soll.

 

Auf die Frage nach Rückerstattung der Mittel bei einer möglichen Scheiterung dieses Projektes, wurde mitgeteilt, dass dies nicht möglich sei, da diese Mittel für die Überwachung er Standorte bereitgestellt werde und nicht für deren Reinigung, sodass eine Rückerstattung demnach nicht möglich sei.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt für die Überwachung der Containerstandorte im Stadtbezirk einen Betrag in Höhe von

 

                                                            2000,00 Euro

 

zur Verfügung.

 

Ein zusammenfassendes Überwachungsprotokoll ist der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl regelmäßig zuzuleiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 1