25.04.2007 - 8 Lokales Bündnis für Familien - Berichterstattun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 25.04.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Reinhard Goldbach
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses: Frau Walter vom Bündnis für Familien gibt einen
umfassenden Überblick über die Tätigkeiten in den einzelnen
Arbeitsgemeinschaften. Die schriftliche Fixierung der ausführlichen
Berichterstattung ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.
Im Anschluss an die
Berichterstattung von Frau Walter hält Herr Wunderlich vom Zentrum für
interdisziplinäre Ruhrgebietsforschung (Zefir) einen ausführlichen und
detaillierten Vortrag zum Thema “Kommunale Familienberichterstattung als
Instrument präventiver Familienpolitik vor Ort”.
Hinsichtlich der
Einzelheiten wird auf den als Anlage beigefügten Ausdruck der Power Point
Präsentation verwiesen. Ergänzende Informationen sind erhältlich unter www.familienberichterstattung.de.
Vor dem Hintergrund,
dass in Hagen ein Familienbericht in der vorgestellten Form nicht existent ist
bittet Herr Steuber um Mitteilung welche Leistungen seitens des Instituts der
Ruhr-Universität- Bochum angeboten werden. Herr Wunderlich führt hierzu aus,
dass ein abgestufter Leistungskatalog vorhanden sei, so dass die Leistungen
dementsprechend einzeln in Anspruch genommen werden können. Dabei bringt er zum
Ausdruck, dass ein “ Rundum- Sorglos- Paket” nicht preiswert zu
haben ist und ca. ein Jahr in Anspruch nehmen würde.
Dem Ausschuss werden
weiterhin Familienberichte aus anderen Kommunen exemplarisch zur Einsichtnahme
vorgelegt.
Im Anschluss hieran
stellt Dr. Schmidt die Vorlage “ Unterstützungsleistungen für das Lokale
Bündnis für Familien” vor.
Diesbezüglich
problematisiert Herr Gebauer die nur teilweise Finanzierung der Planstelle
durch die Stadt Hagen. Hierzu weist Dr. Schmidt darauf hin, dass diese Frage
bereits umfassend mit dem Kuratorium abgesprochen ist und dieses unter
Berücksichtigung der Gegebenheiten um Zustimmung zu dieser Lösung bittet.
Im Ergebnis handelt
es sich um eine preisgünstige Lösung, da eine Beamtin des gehobenen Dienstes
hier nur eine Besoldung des mittleren Dienstes erhält was sich aus
haushaltsrechtlichen Gründen erklärt.
In der anschließenden
regen Diskussion legt zunächst Herr Haensel Wert auf die Feststellung, dass er
bei der erwähnten Kuratoriumssitzung nicht zugegen gewesen ist. Weder Caritas
noch Diakonisches Werk könnten sich hier finanziell beteiligen vielmehr müsste
man hier zusammenrücken und kämpfen.
Zu Ziffer 3 der
Beschlussvorlage führt Frau Walter aus, dass der Zeitrahmen ( 31.12.07) kaum zu realisieren ist.
Herr Dr. Schmidt
weist darauf hin, dass hierfür haushaltsrechtliche Gründe maßgeblich sind, es
allerdings genügen würde wenn die Finanzierungszusage bis spätestens Ende März
2008 vorliege.
Die Stelle selbst ist
im unmittelbaren Umfeld von Frau Haack angesiedelt.
Beschluss:
(1) Die Stadt Hagen stellt eine vorhandene Planstelle des
Fachbereiches Jugend und Soziales für die Unterstützung der Bündnisarbeit zunächst
befristet bis zum Ende des Jahres 2009 zur Verfügung und nimmt die Funktion der
Koordination der Bündnisarbeit weiterhin wahr.
(2) Die Kommune stellt dem Bündnis eine Summe von 30 000,-
€ für drei Jahre (aus Mitteln des Kontraktes für Kinder- und Jugendarbeit
) als Sachkosten bereit.
(3) Die Stadt Hagen erwartet, dass die Bündnispartner die
kommunale Finanzleistung für die Bündnisarbeit durch einen eigenen
Finanzierungsbeitrag unterstützen, der 50% der Personal- und Sachkosten
erreichen soll. Die Finanzierungszusagen sollen bis zum Ende des Jahres 2007
erfolgen.
(4) Die Finanzverwaltung der Sachkosten obliegt dem
Kuratorium des Bündnisses, ausgenommen ist ein Sockelbetrag für Sachkosten im
Rahmen von maximal 5000€ p.a..
Über den Sockelbetrag kann der Koordinierungskreis selbstständig verfügen.
(5) Die Maßnahme wird zum
31.12.2007 umgesetzt.
