18.04.2007 - 7.7 Satzung der Stadt Hagen über die Grenzen des im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 18.04.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hulvershorn bezieht sich auf die 1. Lesung in der Sondersitzung am 20.3.2007 und erwartet jetzt eine Entscheidung.
Herr Leisten erinnert zunächst an den politischen Auftrag, im Zusammenhang mit den Auswirkungen des demografischen Wandels Wohngebiete in der Stadt auszuweisen. Die vorliegende Satzungsvorlage schaffe Planungsrecht in einem Bereich, der nach dem Flächennutzungsplan der Stadt Hagen auch Wohnen vorsieht. Er beschreibt anschließend die konkrete Situation seitens des Investors, der esw und der Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Ergster Weges. Die entsprechenden Briefe seien sehr ernst genommen und entsprechende Gespräche mit den Beteiligten geführt worden. Zu befürworten sei eine zügige Bebauung, andererseits müsse alles getan werden, um den Bestand der esw zukünftig zu sichern. Gerichtliche Auseinandersetzungen seien nicht hilfreich. Deshalb schlage die CDU-Fraktion eine Teilung des Satzungsgebietes vor, nachdem man gehört habe, dass sich Investor und esw wegen eines besonders kritischen Grundstückes im Lärmschutzbereich verständigen wollten. Den nachberatenden Gremien werde empfohlen, einen neuen Satzungsbeschluss zu erstellen, der mehrheitsfähig sei.
Herr Palsherm bedauert die eingetretene schwierige Situation. Es fehle eine zweite ausreichende Erschließung für Berchum, um die verkehrliche Situation zu entspannen. Man teile die Sorge der esw bezüglich der Lärmbelastung. Denn Einschränkungen würden den Betrieb nachhaltig stören. Er kritisiert die vorliegenden Lärmgutachten. Deshalb wolle man den Antrag stellen, nochmals einen Lärmgutachter zu beauftragen, um zu gesicherten Erkenntnissen zu kommen.
Frau Sauerwein hält es nicht für sachgerecht, den Satzungsbeschluss zu fassen. Über den Teilungsvorschlag müsse man nachdenken. Sie fragt sich, warum man in diesem Außenbereich bauen will. Straße und Busverbindung seien doch hier nicht optimal. Im übrigen sei die wasserrechtliche Prüfung noch nicht erfolgt.
Herr Eschenbach bittet um Aufklärung, wie und wo die Teilung des Satzungsgebietes erfolgen solle.
Herr Leisten erläutert dies an Hand des aufgehängten Satzungsplanes. Er begründet den Teilungsvorschlag auch damit, dass einzelne Grundstücke im nördlichen Bereich sehr wohl bebaut werden könnten. Insgesamt gäbe es bei dem Teilungsvorschlag kein Klagegrund mehr.
Herr Reinke bittet um Antworten zu den offenen Fragen und aus der Einwohnerfragestunde.
Herr Dr. Strähler antwortet zunächst Herrn Vespermann. Maßgeblich für die verkehrliche Bewertung sei die Einwohnerpunktekartei aus dem Jahre 2002. Er erläutert die vorgenomme Berechnung an der Einmündung Dreischengarten und Linnufer. Der Engpass Linnufer/Garenfelder Weg sei in der Tat sehr problematisch. Die Erschließung des Wohnbaugebietes sei jedoch durch den Ergster Weg und Alter Hohlweg ausreichend gesichert. Auch die Kapazität der Straße Linnufer sei noch nicht ausgeschöpft. Ihm sei im übrigen nicht bekannt, weshalb vor einem Jahr gesagt worden sein soll, die Kapazitätsgrenzen auf den Straßen seien erreicht. Der Auftrag „Wohnbebauung Ergster Weg“ sei im Jahre 2004 auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes erfolgt. Bei einem Vergleich der Bevölkerungszu- und abgänge in Berchum komme man zu dem Ergebnis, dass die zusätzliche Ausweisung von Wohnbauflächen in Berchum unproblematisch sei. Es gelte, den gestiegenen Wohnraumbedarf der Menschen entsprechend abzudecken. Zur Entwässerungssituation führt Herr Dr. Strähler aus, dass die Antragsunterlagen der zuständigen Stelle vorlägen, prüffähig seien und für den Satzungsbeschluss ausreichen. Die privaten Erschließungswege seien für die Maßnahme unproblematisch, da jederzeit eine Bereinigung der Eigentumsverhältnisse möglich sei. Sollte ein neues Lärmgutachten notwendig werden, müsste es von der Stadt bezahlt werden.
Herr Leisten merkt an, dass man sich über die zweite Erschließung nach Berchum einig sei. Zur Wohnbebauung habe Herr Dr. Strähler klargestellt, dass man auf der Grundlage des FNP von 1984 entscheiden könne. Von einem zusätzlichen Lärmgutachten verspreche er sich keinen Erfolg.
Herr Buschkühl sieht keine Zuspitzung der Verkehrssituation. Ein Lärmschutzwall oder Schallschutzmaßnahmen am Gebäude seien geeignet, Probleme zu lösen. Eine Teilung des Satzungsgebietes lehnt er ab, weil es die Sache verteuere, der Investor möglichweise die Maßnahme nicht fortsetze und das Verfahren langwierig werden könnte. Alle Fakten seien jetzt bekannt, so dass man jetzt entscheiden könne.
Herr Arnusch wiederholt den Vorschlag der SPD-Fraktion, ein Lärmschutzgutachten in Auftrag zu geben. Die Messpunkte müssen so festgelegt werden, dass sie einer gerichtlichen Prüfung standhalten. Er geht davon aus, dass man im Juni 2007 abschließend entscheiden könne. Ein neuer Satzungsbeschluss erfordere eine neue Prüfung, verursache Zeit und Kosten.
Herr Dr. Strähler stellt klar, dass man für den südlichen Teil kein neues Lärmschutzgutachten benötige.
Herr Leisten teilt die Bedenken von Herrn Buschkühl nicht. Der vorgeschlagene Satzungsbeschluss ziehe unweigerlich mindestens eine Klage nach, so dass gar nicht gebaut werden könne.
Herr Niederköppern meint, gesetzliche Vorschriften können sich ändern, so dass auch später bei einer Teilung im nördlichen Bereich gebaut werden könnte.
Herr Palsherm sieht das Problem nur im Lärm, der von der esw ausgeht. Um Investor und esw gerecht zu werden, sollte ein neutrales Gutachten Hilfestellung geben.
Herr Dr. Strähler beantwortet eine Nachfrage von Herrn Hulvershorn, bei einer Teilung des Satzungsgebietes müsse man die Ausgleich- und Ersatzflächen neu berechnen. Selbst bei einer Teilung könne man den nördlichen Teil neu überprüfen. Mit einem neuen Lärmschutzgutachten wird es keine wesentlich neuen Erkenntnisse geben. Eigener Lärmschutz und Immissionsduldungsverpflichtungen müssen nicht amtlich festgesetzt werden.
Frau Sauerwein hält die Verkehrssituation in Berchum für schwierig und meint, das Problem sei nicht gelöst.
Herr Dr. Neimeier ist irritiert über den Vorschlag, das Satzungsgebiet zu teilen.
Herr Strüwer ist der Auffassung, es bestehe weitesgehend Einigkeit, dass im Satzungsgebiet Menschen ihr neues Zuhause finden. Streitig sei doch lediglich ein Baufeld in einer Entfernung von ca. 85 m vom Bolzplatz der esw. Er gehe davon aus, dass es diesbezüglich zwischen esw und Berchumer Erschließungsgesellschaft (BEG) Einvernehmen erzielt werden könne. Nur so könne schnell Baurecht geschaffen werden, um allen Interessen gerecht zu werden.
Herr Eschenbach wünscht den Kompromiss. Er zeigt wenig Verständnis dafür, dass es seitens der esw nicht möglich sein soll, auf Jugendliche einzuwirken nicht unnötig Lärm zu verursachen. Es könne nicht sein, dass nur der Bauträger nachgeben solle. Bei der Beratung über die Neuaufstellung des FNP müsse die zweite Verkehrsanbindung für Berchum gefordert werden. Zuletzt spricht er sich gegen eine Teilung des Satzungsgebietes aus.
Herr Eisermann stellt den Antrag, die Sitzung zu unterbrechen, um sich interfraktionell zu beraten.
Herr Hulvershorn unterbricht die Sitzung für ca. 10 Minuten.
Nach Wiederbeginn formuliert Herr Leisten folgenden Beschlussvorschlag:
1. Die Satzungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beantragt nach Abwägung des Für und Wider das Plangebiet in Höhe Lichtenböcken zu teilen. Der im Verfahren nördlich gelegene Satzungsteil bleibt unberührt.
3. Die nachfolgenden Beratungsgremien werden gebeten, sich dem Empfehlungsvorschlag der BV Hohenlimburg an zu schließen.
Herr Hulvershorn meint, ein zusätzliches Lärmgutachten sei nicht zu finanzieren.
Herr Strüwer beschreibt die Vorteile des Antrages.
Herr Hulvershorn lässt darüber abstimmen.
Beschluss:
Herr Hulvershorn lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung, der nochmals ausdrücklich vorgelesen wird, abstimmen.
Beschluss:
1.
Der Rat
der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange die vor und während des Beteiligungsverfahrens (Januar /
Februar 2007) vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen gemäß der
Sitzungsvorlage. Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und
als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
2.
Der Rat
der Stadt Hagen beschließt die zu diesem Beschluss gehörende Satzung über die
Grenzen des im Zusammenhang Ortsteils „Ergster Weg“ gemäß § 34
Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Der im Sitzungssaal aufgehängte Plan und die Begründung vom 9. Januar 2007 mit ihren Anlagen sind Bestandteil der
Satzung.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
|
Einstimmig beschlossen |
|
|
Mit Mehrheit beschlossen |
|
|
Einstimmig abgelehnt |
|
x |
Mit Mehrheit abgelehnt |
|
|
Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
|
|
Ohne Beschlussfassung |
|
|
Zur Kenntnis genommen |
|
|
|
|
Dafür: |
1 |
|
Dagegen: |
10 |
|
Enthaltungen: |
2 |
Alternativer Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion:
- Die Satzungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.
- Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beantragt nach Abwägung des Für und Wider das Plangebiet in Höhe Lichtenböcken zu teilen. Der im Verfahren nördlich gelegene Satzungsteil bleibt unberührt.
- Die nachfolgenden Beratungsgremien werden gebeten, sich dem Empfehlungsvorschlag der BV Hohenlimburg anzuschließen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
|
Einstimmig beschlossen |
|
|
Mit Mehrheit beschlossen |
|
|
Einstimmig abgelehnt |
|
x |
Mit Mehrheit abgelehnt |
|
|
Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
|
|
Ohne Beschlussfassung |
|
|
Zur Kenntnis genommen |
|
|
|
|
Dafür: |
6 |
|
Dagegen: |
7 |
|
Enthaltungen: |
0 |
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
822,3 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
47,4 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
21 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
878,5 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
314,2 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
308,4 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
65,2 kB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
21,5 kB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
829,4 kB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
|||
|
11
|
(wie Dokument)
|
887,8 kB
|
|||
|
12
|
(wie Dokument)
|
190 kB
|
