13.03.2007 - 3.2 Bürgerantrag zur Vergabe von Dauerparkausweisen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Di., 13.03.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Kramps ruft den Bürgerantrag auf und erteilt zunächst dem Antragsteller Herrn
Wünnenberg das Wort. Herr Wünnenberg führt aus, dass in der unteren
Elberfelder Straße eigentlich genügend Parkraum vorhanden sei, jedoch sei
dieser vollständig bewirtschaftet. Die Geschäfte seien nicht nur auf genügend
Parkraum für ihre Kunden angewiesen, auch die Betriebsangehörigen benötigten
Parkplätze, auf denen sie ihre Fahrzeuge für längere Zeit abstellen könnten. In
der unteren Elberfelder Straße gebe es einen Parkplatz, der tagsüber kaum
belegt sei. Zudem sei die Anwohnerparkzone in der Bergstraße tagsüber kaum
ausgelastet. Um diese Flächen besser ausnutzen und zusätzliche Einnahmen
erzielen zu können, sei es sinnvoll, Betriebsangehörigen zu ermöglichen, mit
einem Dauerparkausweis dort zu parken. Frau Kabeck, Straßenverkehrsabteilung,
führt hierzu aus, dass der Stellungnahme der Verwaltung an sich nichts
hinzuzufügen sei. Es sei nicht möglich, innerhalb eines Parkraumkonzeptes
Sonderregelungen für Dauerparker zu treffen. Da der vorhandene Parkraum nicht
ausreiche, um allen Interessen gerecht zu werden, müssten die Parkflächen
aufgeteilt und bewirtschaftet werden. Dabei seien Anwohner vorrangig zu
berücksichtigen. Ihnen stünden werktags 50% und am Wochenende 75 % der Parkflächen
zur Verfügung. Bei dem genannten Parkplatz an der unteren Elberfelder Straße
handele es sich um eine Privatfläche der Firma Schultz und Erbse. Der
Eigentümer habe ausdrücklich gewünscht, diese Fläche in die Bewirtschaftung
einzubeziehen. Die Bergstraße sei deshalb Anwohnerparkzone, weil in diesem Bereich
ein hoher Bedarf an Anwohnerparkplätzen bestehe. Herr Römer fragt, ob es
möglich sei, eine Ausnahmeregelung für Dauerparker auf öffentlichen Parkplätzen
zu treffen und hierfür eine höhere Gebühr zu erheben als für einen
Anwohnerparkausweis. Frau Kabeck antwortet, dass öffentlich gewidmete Flächen
nicht vermietet werden dürften, insofern sei hierzu rechtlich keine Möglichkeit
gegeben. Herr Kurrat spricht sich gegen Sonderregelungen für Dauerparker
und für die derzeit geltenden Regelungen innerhalb des Parkraumkonzeptes aus.
Er stellt den Antrag, den Bürgerantrag für erledigt zu erklären. Herr Pieper
schließt sich dieser Auffassung an und ergänzt dies um den Hinweis, dass die
Bewirtschaftung von Parkflächen in der Innenstadt nicht vorrangig der Geldeinnahme
diene, sondern der Aufteilung des vorhandenen Parkraums auf Anwohner und
Besucher. Herr Böcker fasst die Wortbeiträge zusammen und bemerkt, dass
das Parkraumkonzept für die Innenstadt in den zuständigen Gremien und im Rat
eingehend beraten und beschlossen wurde. Die Einführung von Sonderregelungen
könne zu unabsehbaren Folgen für den Erfolg des Konzeptes führen, daher sollten
keine Änderungen vorgenommen werden. Frau Kramps lässt über den Antrag
von Herrn Kurrat abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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64,8 kB
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