13.03.2007 - 3.1 Bürgerantrag zur Verbesserung der Verkehrssitua...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Kramps ruft den Bürgerantrag auf. Der Antragsteller Herr Schwarz ist anwesend und erhält die Gelegenheit, zu seinem Bürgerantrag ergänzend Stellung zu nehmen. Herr Schwarz führt aus, dass die Ortsbesichtigung, die am Vormittag von einer Delegation des Ausschusses durchgeführt wurde, leider zu einem Zeitpunkt stattgefunden habe, zu dem kaum Verkehr zu verzeichnen war. Zur Vorlage der Verwaltung sei zu bemerken, dass die erwähnten Schilder, mit denen auf Haltverbote sowie auf das Verbot der Durchfahrt des unteren Hohenhofs hingewiesen wurde, vor Wochen abmontiert worden seien. Die Verkehrssituation sei zunehmend kritisch. Im oberen Hohenhof werde laufend dort geparkt, wo es verboten sei, die Kurve vor dem Haus „Zum Hohenhof 4“ werde mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren und dabei „geschnitten“, Fußgänger hätten keine Ausweichmöglichkeiten. Vor einiger Zeit seien einmal Bodenwellen installiert gewesen, um die Geschwindigkeit in dem gesamten Bereich zu senken. Diese seien jedoch später wieder demontiert worden, seitdem werde durchgängig mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren. Die Maßnahmen der Verwaltung seien insgesamt nicht einsichtig. Am 19.02.2007 sei es zu einem Unfall gekommen, bei dem sich eine Autofahrerin bei der Einfahrt in den unteren Hohenhof in der Kurve überschlagen habe. Insofern sei die Darstellung der Verwaltung falsch, dass bisher keine Unfälle passiert seien. Nachdem Herr Schwarz seinen Vortrag beendet hat, bittet Frau Kramps die Vertreterin der Verwaltung um Berichterstattung. Frau Kabeck, Straßenverkehrsabteilung, erläutert, dass der Unfall, den der Antragsteller erwähnte, erst nach Abgabe der Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Bürgerantrag geschehen sei. Inzwischen habe die Polizei jedoch über den Unfallhergang berichtet. Danach habe die Autofahrerin bei der Einfahrt in die Kurve Gas und Bremse verwechselt und deshalb die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren. Der Unfall sei insofern als atypisch anzusehen. Sämtliche Maßnahmen, die seitens der Verwaltung als notwendig und machbar angesehen worden seien, um die Verkehrssituation in dem betreffenden Bereich zu verbessern, seien in der Vorlage dargestellt. Der Hinweis des Antragstellers auf die fehlenden Schilder werde aufgenommen und geprüft, die bereits angeordnete Beschilderung werde erneuert. Darüber hinaus könne keine weitere Maßnahme zur Verkehrsberuhigung in diesem Bereich getroffen werden. Bodenschwellen seien nicht das geeignete Mittel, um Geschwindigkeiten zu verringern. Die Gefahr von haftungsrelevanten Schäden sei groß. Für die Anlage eines Gehwegs fehlten die baulichen Möglichkeiten, die Straßen seien hierfür nicht breit genug. Die derzeit aufmarkierten Gehwege befänden sich bereits zum großen Teil auf Privatgelände. Herr Lenz, Herr Böcker und Herr Römer  berichten über ihre Eindrücke aus der vorausgegangenen Ortsbesichtigung. Danach sei die Verkehrssituation insbesondere für Fußgänger im unteren Hohenhof gefährlich, da ein Gehweg fehle und der Straßenverlauf durch die Kurven unübersichtlich sei. Es sei unbedingt erforderlich, nach Beendigung der Bauarbeiten die Markierung zur Abgrenzung des Fußgängerbereiches zu erneuern und die Beschilderung wieder aufzustellen. Zudem sei zu überlegen, ob durch eine Umkehr der Einbahnstraßenregelung eine Verbesserung der Situation erzielt werden könne, da bergauf erfahrungsgemäß weniger schnell gefahren würde. Auch die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone sei in Erwägung zu ziehen. Um zu verhindern, dass im oberen Hohenhof geparkt werde, könnten Haltverbotsschilder aufgestellt werden. Zudem sei es sinnvoll, auf die Rechts-vor-links-Regelung an der Einmündung Degingstraße gesondert hinzuweisen. Herr Römer kündigt an, dass er sich an der Abstimmung über diesen Bürgerantrag nicht beteiligen werde, da er als Anwohner hiervon betroffen sei. Bezogen auf die Vorlage erläutert er, dass einige Darstellungen in der Stellungnahme der Verwaltung nicht korrekt seien. Die probeweise Sperrung des unteren Hohenhofs sei nicht ein Jahr lang vorgenommen worden, sondern nur etwa vier Monate, danach sei die Sperrung wieder aufgehoben worden. Seitdem sei die Durchfahrt durch entsprechende Schilder verboten und die Geschwindigkeit auf 10 km/h begrenzt worden. Daran halte sich jedoch niemand und es werde auch nicht kontrolliert. Die Verwaltung habe seinerzeit zugesagt, weitere bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu treffen, bisher sei jedoch nichts geschehen. Herr Böcker weist darauf hin, dass sich die Situation nach Beendigung der Bauarbeiten im unteren Hohenhof möglicherweise dadurch verschärfen könnte, dass die Fahrbahndecke neu und daher noch besser zu befahren sei. Allerdings sei anzunehmen, dass in dem betreffenden Bereich fast ausschließlich Anliegerverkehr stattfinde und den Verkehrsteilnehmern die Örtlichkeit und die dort geltenden Regelungen durchaus bekannt sein dürften. Es sei deshalb fraglich, ob zusätzliche Maßnahmen auf mehr Einsicht träfen. Er bittet jedoch die Verwaltung, zu den Überlegungen, die bisher diskutiert wurden, Stellung zu nehmen: Frau Kabeck antwortet, dass eine Umkehr der Einbahnstraßenführung nicht möglich sei, da die Garagenzufahrten im weiteren Verlauf des unteren Hohenhofs auf eine Einfahrt von oben ausgerichtet seien. Diese könnten nach einer Richtungsänderung nicht mehr angefahren werden. Den Gehweg nach Abschluss der Bauarbeiten erneut abzumarkieren, sei kein Problem. Um eine verkehrsberuhigte Zone zu schaffen, seien bauliche Veränderungen notwendig. Es müsse Aufenthaltsqualität geschaffen werden, dies lasse jedoch die Fahrbahnbreite nicht zu. Fußgänger und Autofahrer seien in einer solchen Zone gleichberechtigt, insofern ergebe sich kein unmittelbarer Vorteil für Fußgänger. Allerdings dürfe dann nur noch mit 7 km/h gefahren werden. Ein gesonderter Hinweis auf die geänderte Vorfahrtsituation an der Einmündung Degingstraße sei nicht notwendig, Verkehrsteilnehmer müssten wissen, wann die „Rechts-vor-links“- Regelung gelte. Das Angebot der Verwaltung, Geschwindigkeitsmessungen und eine Verkehrszählung vorzunehmen, sei bereits in der Vorlage gemacht worden. Im oberen Hohenhof Haltverbote anzuordnen, sei wenig sinnvoll, da aufgrund der Enge der Fahrbahn und der vielen Einfahrten praktisch auf dem gesamten Straßenabschnitt nicht geparkt werden dürfe. Zusätzliche Verkehrsschilder seien nur dort aufzustellen, wo es unbedingt notwenig ist. Herr Pieper hält den Vorschlag, im unteren Hohenhof Fußgängerbereiche zu markieren und die Piktogramme zu erneuern, für sinnvoll und ergänzt dies um den Vorschlag, zum Schutz der Fußgänger im Einmündungsbereich zum unteren Hohenhof entlang des Hauses der Antragstellerin Birkenhauer (Zum Hohenhof 4) Pfosten aufzustellen. Herr Kurrat fasst zusammen, dass einige Vorschläge, wie sie in der vorausgegangenen Diskussion geäußert wurden, vermutlich nicht umzusetzen seien. Da die Bezirksvertretung Eilpe- Dahl jedoch das eigentlich zuständige Gremium sei, beantrage er, die Bürgeranträge an die Bezirksvertretung zu überweisen und die Empfehlung zu geben, sich dort mit der Vielzahl der Vorschläge zum Schutz der Fußgänger, wie sie hier gemacht wurden, eingehend zu befassen. Herr Erlmann fragt, wie groß der Umweg sei, den Autofahrer in Kauf nehmen müssten, wenn der untere Hohenhof gesperrt würde. Herr Römer antwortet, dass dies cirka 600 Meter seien. Frau Kabeck kommt noch einmal auf den Vortrag von Herrn Pieper zurück und erläutert, dass es für die Anbringung von Pfosten erforderlich sei, einen Mindestabstand von 50 cm zum Gebäude einzuhalten. Die verbleibende Fahrbahnbreite von ca. 3,50 m sei dann kaum ausreichend, um eine Durchfahrt zu ermöglichen. Frau Kramps fragt nach, ob es weitere Anträge gebe. Da dies nicht der Fall ist, lässt sie über den Antrag von Herrn Kurrat abstimmen.

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften überweist die vorliegenden Bürgeranträge zur weiteren Beratung an die Bezirksvertretung Eilpe- Dahl.

 

Der Ausschuss empfiehlt, sich dort mit den Vorschlägen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Vielzahl, wie sie in den Bürgeranträgen und im Verlauf der Sitzung vorgebracht wurden, zu befassen: Diese sind:

 

·         Erstellung eines 1,20 m breiten Gehweges ab Einmündung in den oberen Hohenhof bis zum Haus Nr.9

·         Anordnung von Haltverboten im oberen Hohenhof

·         Sperrung des „unteren Hohenhofs“ und Umleitung des Gesamtverkehrs über andere Strecken

·         Aufhebung der Einbahnstraßenregelung im unteren Hohenhof

·         Umkehr der Einbahnstraßenregelung im unteren Hohenhof, Verkehrsführung in Gegenrichtung

·         Besondere Kennzeichnung der Vorfahrtregelung an der Einmündung Degingstraße / Zum Hohenhof

·         Anbringung von Pfosten /Leitplanken entlang des Hauses „Zum Hohenhof 4“zur Absicherung des Fußgängerbereiches

·         Ausbau des unteren Hohenhofs zu einer „verkehrsberuhigten Zone.

 

Der Ausschuss geht aufgrund des Vortrages der Verwaltung davon aus, dass die bereits angeordnete Beschilderung nach Abschluss der Bauarbeiten wieder angebracht wird und auch die Gehwegmarkierungen im unteren Teil der Straße „Zum Hohenhof“ wieder aufgebracht werden.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 16

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   1

 

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Anlagen zur Vorlage

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