27.02.2007 - 8 Zuschüsse zu den Teilnehmerbeiträgen von Ferien...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 27.02.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Reinhard Goldbach
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Gewährung folgender Zuschüsse zu den Kosten für Ferienmaßnahmen nach § 11 Abs. 3 in Verbindung mit § 90 SGB VIII:
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie Pflegekinder bis zu 205,00 €
für andere Teilnehmer (einkommensabhängig)
für Maßnahmen mit mindestens 18 Übernachtungen bis zu 128,00 €
für Maßnahmen mit mindestens 12 Übernachtungen bis zu 93,00 €
für Maßnahmen mit mindestens 6 Übernachtungen bis zu 60,00 €
Die Bezuschussung ist auf eine Maßnahme pro Teilnehmer und Jahr beschränkt.
