22.02.2007 - 5.22 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ludwig äußert seine Bedenken zur Einleitung des Verfahrens aufgrund der bestehenden Verkehrssicherungspflicht der Stadt Hagen, die in nicht unerhebliche Höhe bei einem Schaden zum Ersatz verpflichtet wäre. Aus diesem Grunde stimme die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der Verwaltungsvorlage nicht zu.

 

Auf die Anmerkung von Herrn Erlmann hinsichtlich der Ergänzung des Umweltausschusses zum Beschlussvorschlag, antwortet Herr Oberbürgermeister Demnitz, dass die Stellungnahme des Rechtsamtes noch nicht abschließend vorliege, aber die noch offenen Fragen im laufenden Verfahren abgearbeitet werden. Herr Oberbürgermeister Demnitz schlägt vor, die Einleitung des Verfahrens heute vorzunehmen und lässt über die Verwaltungsvorlage abstimmen.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Vorhabenträger vom Dezember 2006 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) – Wohnen am Erlhagen - gemäß § 12 Abs.2 Baugesetz­buch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

Geltungsbereich/Plangebiet:

 

Der Geltungsbereich liegt südlich der Straße Erlhagen, östlich der Weidekampstraße und umfasst die Flurstücke 147, 148, 170, 188 und 189 in der Gemarkung Fley, Flur 4.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlus­ses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erstellung der erforderlichen Gutachten durch den Vorhabenträger  im Herbst/Winter 2007 die öffentliche Auslegung vorgesehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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