22.02.2007 - 5.19 Gründung eines gesamtstädtischen Jugendrates

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herrn Jochen Weber wird aus der Verwaltungsvorlage nicht deutlich, wie mit den Beschlüssen des Jugendrates umgegangen werden sollte. Es stelle sich die Frage, ob es eine Selbstbindung der Gremien geben werde wie zum Beispiel die Eigenzuständigkeit der Bezirksvertretungen. Ergänzend sollte die Verwaltung darüber nachdenken, wie der Jugendrat den Gremien zuarbeiten könnte.

 

Herr Strüwer teilt mit, dass zwei Mitglieder des Jugendrates im Jugendhilfeausschuss vertreten sind. Dort sei regelmäßig ein eigener Tagesordnungspunkt für den Jugendrat vorgesehen. Die Anliegen der Jugendräte werden dort vorgetragen und entsprechende Lösungen erarbeitet. Darüber hinaus finde ein regelmäßiger Austausch der Jugendräte in den Stadtteilen mit den Bezirksvertretungen und den dort vertretenen Kommunalpolitikern statt. Auf diese Art und Weise werde versucht, die eigenen Anliegen der Jugendräte in die Gremien zu transportieren. Als Ausschussvorsitzender des Jugendhilfeausschusses könne Herr Strüwer die Zusage machen, die Anliegen des Jugendrates an die entsprechenden Ausschüsse weiterzuleiten. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, den Jugendräten selbst diesen Hinweis zu geben und ein dafür vorgesehenes Themenfeld einzurichten, damit ein Verfahrensvorschlag unterbreitet werden könnte.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz schlägt vor, die Maßnahme zunächst einmal umzusetzen. Im Anschluss ist zu prüfen, ob ein formalisiertes Verfahren eingerichtet werden müsse oder ob die Anliegen des Jugendrates über den Jugendhilfeausschuss in die Fachausschüsse zu transportieren sind.

 

 

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Beschluss:

 

1.      Der Rat beschließt die Gründung eines gesamtstädtischen Jugendrates unter Einbeziehung der von der Planungsgruppe vorgeschlagenen Ergänzung zu Punkt V der  Vorlage:

 

„ Wählen und gewählt werden

 

  • können alle Mitglieder der Bezirksjugendräte, die im Zeitpunkt der Wahl mindestens 10 und noch keine 18 Jahre alt sind“

 

  • können über diese Altersgrenze hinaus alle Mitglieder der Bezirksjugendräte bis zum Abschluss einer allgemeinbildenden Schulausbildung, längstens aber bis 21 Jahre.

 

Darüber hinaus besteht für alle Mitglieder der Bezirksjugendräte die Möglichkeit, bis längstens 21 Jahre als beratendes Mitglied tätig zu sein.   

 

2.      Das in Zusammenarbeit mit der "Planungsgruppe Gesamtstädtischer Jugendrat" erarbeitete  "Konzept der Hagener Jugendräte" wird beschlossen.

 

 

3.      Der gesamtstädtische Jugendrat erhält ein eigenes Budget. Die Mittel werden im Rahmen des Budgets Kinder- und Jugendarbeit ohne Haushaltsausweitung bereit gestellt und jeweils durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen.

 

4.      Die Umsetzung der Vorlage erfolgt nach der Sitzungsrunde 1/07 der Bezirksjugendräte bis zum 30.04.2007.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen