21.02.2007 - 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 21.02.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Ludwig meldet Bedenken der Fraktion Bündnis90/Die Grünen an. Es könne trotz der Tischvorlage nicht eindeutig die Frage beantwortet werden, bei wem denn die Verkehrssicherungspflicht liege.
Herr Grzeschista merkt an, dass in diesem Fall die Stadt sowohl Waldeigentümer als auch Planungsträger sei. Hierin liege die Schwierigkeit. Das Haftungsrisiko für die Stadt müsse so gering wie möglich gehalten werden. Zunächst gehe es um die Einleitung des Verfahrens. Diese Dinge müssten im weiteren Verfahren geklärt werden.
Beschluss:
Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der
Vorhabenträger vom Dezember 2006 auf Einleitung eines Verfahrens zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) – Wohnen am Erlhagen -
gemäß § 12 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des
Verfahrens nach § 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich/Plangebiet:
Der Geltungsbereich liegt südlich der Straße
Erlhagen, östlich der Weidekampstraße und umfasst die Flurstücke 147, 148, 170,
188 und 189 in der Gemarkung Fley, Flur 4.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im
Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist nach
Erstellung der erforderlichen Gutachten durch den Vorhabenträger im Herbst/Winter 2007 die öffentliche
Auslegung vorgesehen.
