18.05.2004 - 5.5 Aufstellung eines mobilen Servicepavillons im B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 18.05.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Grebe merkt an, dass es sich bei
denen mit der Vorlage verschickten Pläne um die richtigen handelt.
Herr Löwenstein ist der Auffassung,
dass sich alle beabsichtigten Maßnahmen auf dem Friedrich-Ebert-Platz in das
Gesamtbild einfügen sollen. Die Aufstellung der geplanten mobilen Theke gehört
nicht dazu. Die Verwaltung soll mit dem Betreiber des Ratskellers nach anderen
Möglichkeiten suchen den Thekenbetrieb zu unterhalten. Die Vorlage soll
zunächst zurückgezogen werden und ggf. dann später als
Dringlichkeitsentscheidung beschlossen werden.
Herr Grothe berichtet von
verschiedenen Thekenlösungen im Bereich der Aussengastronomie aus den Städten
Düsseldorf und Köln. Gespräche sollen mit dem Betreiber des Ratskellers noch
mal aufgenommen werden. Er bittet die Bezirksvertretung Hagen-Mitte um
Unterstützung, dass die Vorlage schnellstmöglich umgesetzt werden kann.
Löwenstein und Herr Oberste-Berghaus
betrachten die Verwaltungsvorlage generell als sehr positiv. EineThekenlösung
soll sich allerdings nach Möglichkeit offen gestalten.
Beschluss:
1.
Die Sondernutzungserlaubnis für den mobilen
Servicepavillon soll im Zusammenhang mit der Sondernutzungserlaubnis für die
Außengastronomie “Ratskeller” unter Beachtung der in der Vorlage
dargestellten Grundsätze für die Saison
2004 mit folgenden Veränderungen befristet erteilt werden:
Es ist eine
offene halbhohe Thekenlösung an dem vorgeschlagenen Standort vorzusehen.
2.
Wenn keine Hinderungsgründe vorliegen, soll die
Sondernutzungserlaubnis für den Servicepavillon jeweils für die Saison der
folgenden Jahre (1.4. – 31.10.) erteilt werden.
