12.02.2007 - 6 Reintegration von Obdachlosen durch die Arbeite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Mo., 12.02.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Machatschek schlägt
vor, die Tagesordnungspunkt 5 und 6 zusammen zu behandeln.
Herr Dr. Schmidt erläutert
zunächst den Hintergrund der Vorlage.
Herr Röspel macht im Namen
seiner Fraktion deutlich, dass er dem Punkt 1 so zustimmen könne, die Punkte 2
und 3 aber nicht ohne weitere Erörterung zustimmungsfähig seien. Ihm stelle
sich die Frage, ob diese Aufgabe für die AWO geschaffen worden sei oder spare
man in der städtischen Fachstelle Personal ein. Er wüßte gern, wie der derzeitige
Personalbestand der Fachstelle sei und wie die Aufgabenbeschreibung aussehe. Wo
steige die ergänzende Funktion der AWO ein? Er könne sich sehr gut mit der Idee
anfreunden, weitere Reintegrationshilfe durch einen Verband anzubieten, würde
aber vorgeschlagen, dies über Fachleistungsstunden abzurechnen. Die Abmietung
von städtischen Gebäuden könne nicht so ohne weiteres damit verknüpft werden,
sondern müsse gesondert betrachtet werden.
Herr Halbeisen erklärt,
dass nach Auflösung der Einrichtung “Am Wiembusch” schnell klar
gewesen sei, dass die zentrale Fachstelle für die Erledigung ihrer Aufgaben
diesen AWO-Dienst gebraucht habe. Menschen, die neu in anderen Unterkünfte
untergebracht würden, bräuchten für eine erfolgreiche Unterbringung intensive
Begleitung.
Auch bei Übernahme von Mietschulden durch ein Darlehen der Fachstelle sei
die Arbeit der AWO bei einem Verbleiben in der alten Wohnung notwendig gewesen.
Die Kooperation mit der AWO sei seit einigen Jahren fester Bestandteil
der Arbeit der Fachstelle.
Weiterhin bittet er Herrn Röspel, seine Fragen direkt hier an Herrn Stüwe
zu stellen, damit diese vor Ort noch beantwortet werden könnten.
Herr Mervelskemper
erinnert daran, dass man lange über diese Thematik diskutiert habe. Man habe
einen Kompromiss gefunden und sei sich einig darüber gewesen, dass diese Stelle
benötigt würde. Er ist der Meinung, dass man dem weiterführenden Antrag der
Grünen folgen solle. Durch eine jährliche Berichterstattung über die
Entwicklung in diesem Bereich sei eine
Kontrolle gewährleistet. Im ersten Hagener Nachhaltigkeitsbericht werde
deutlich, dass sich die soziale Situation in Hagen positiv entwickelt habe. Das
habe sicher auch ursächlich mit dieser Stelle zu tun.
Herr Stüwe beantwortet die
aufgeworfenen Fragen.
Herr Steuber macht
deutlich, dass man immer mehr weg wolle von dem institutionellen Zuschuss hin
zu der direkt bestellten und abgenommenen Leistung.
Herr Brüggemann erklärt ,
dass in der Vergangenheit immer der betroffene Wohlfahrtsverband seinen Antrag
gestellt und kommentiert habe. Er sei verwirrt, dass Bündnis 90 den Antrag für
die Arbeiterwohlfahrt gestellt habe. Im Übrigen schließt er sich den Ausführungen
von Herrn Mervelskemper an und bittet, heute über den Beschluss abzustimmen.
Herr Röspel ist der Meinung,
dass kein zeitlicher Druck vorhanden sei, da die Bezuschussung bis zum 30.06.07
gesichert sei. In dieser Diskussion gehe es ja um den Zeitraum ab 01.07.07.
Dem widerspricht Herr Halbeisen. Es müsse Klarheit darüber
geschaffen werden, ob Drittmittel ab 01.07.07 zu erwarten seien. Darüberhinaus
gehe er davon aus, dass die Wohnungsunternehmen nicht bereit seien, für dieses
Klientel Gelder bereitzustellen.
Herr Stüwe liefert noch
ein paar ergänzende Informationen zu der Vorlage. Außerdem beschreibt er die
personelle Ausstattung der zentralen Fachstelle.
Dr. Schmidt ist der
Meinung, dass man sich darüber einig werden müsse, ob die Idee der Finanzierung
durch die Wohnungsbaugesellschaften realistisch sei. Andernfalls bäte er um
einen anderen Vorschlag zur Gegenfinanzierung.
Herr Puder bittet, die
Angelegenheit in der heutigen Sitzung zu beschließen, damit die AWO sich auf
die Sachlage einstellen könne.
Auf die Frage von Herrn Mervelskemper antwortet er, dass es
Gespräche mit den gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften gegeben habe, dort
aber kein Interesse vorhanden sei.
Frau Machatschek bittet
Herrn Puder, die Gespräche zu intensivieren. Im Zuge der Berichterstattung
müsste diese Entwicklung dokumentiert werden.
Frau Kuschel-Eisermann
möchte wissen, was denn wäre, wenn sich die Wohnungsgesellschaften nicht, wie
im Beschlussvorschlag vorausgesetzt, an der Finanzierung beteiligten.
Dr. Schmidt erwidert, dass
in dem Fall der Zuschuss nach der bisherigen Vorlage dann auslaufe. Der Ausschuss
könne beschließen, dass die Stadt dann einspringe und nach einer Kompensation
suchen müsse. Eine Möglichkeit sei auch, anzuerkennen, dass durch Abmietung von
Gebäuden eine gewisse Gegenfinanzierung vorhanden sei.
Herr Mervelskemper
plädiert dafür, dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 zu folgen. Es sei unmöglich,
sich in eine solche Abhängigkeit zu begeben. Man sei sich doch über die
Bedeutung der Arbeit einig.
Nach einer weiteren kurzen Diskussion, an der sich Herr Röspel, Herr
Hansel, Herr Puder, Herr Dr. Schmidt, Herr Steuber, Herr
Halbeisen und Frau Machatschek beteiligen, zieht Herr Halbeisen
seinen Antrag zurück und man einigt sich auf folgenden Beschlussvorschlag, den
Frau Machatschek zur Abstimmung stellt:
Beschluss:
1. Übergangsweise wird der städtische Zuschuss an die Arbeiterwohlfahrt Hagen/Märkischer Kreis in Höhe von 31.500 € weitergezahlt. AWO und Stadt bemühen sich in Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft um eine Co-Finanzierung.
2. Bei der Zentralen Beratungsstelle für Wohnraumsicherung und Wohnungsnotfälle wird ab 01.07.2007 jährlich ein Betrag von 50.000 € (2007: 25.000 €) bereitgestellt, um weiter Reintegrationshilfen bei der AWO im Einzelfall im Rahmen von Fachleistungsstunden in Auftrag geben zu können. Der Beitrag der Wohnungswirtschaft wird auf diesen Ansatz angerechnet.
3. Sofern das Angebot der Reintegrationshilfen durch die Zentrale Fachstelle weiter in Anspruch genommen werden kann, werden zum Jahresende 2007 zur Kompensation des städtischen Anteils drei weitere als Notunterkünfte genutzte Häuser abgemietet. Die jährliche Kostenersparnis beträgt ca. 55.000 €.
