14.02.2007 - 16 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Heicappell erläutert, der Abstandserlass sei aufgehoben worden. Frau Kingreen hält eine Bebauung in dem Bereich für völlig überflüssig und absurd. Herr Hilker erläutert den Beschlusszusatz des Landschaftsbeirates. Frau Priester-Büdenbender spricht die Haftungsfrage für die Stadt Hagen  an und bittet bis zur Ratssitzung die Möglichkeit zu prüfen und zu klären, den potentiellen Bauherren die Sicherung des Waldes als Grunddienstbarkeit in das Grundbuch eintragen zu lassen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Vorhabenträger vom Dezember 2006 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) – Wohnen am Erlhagen - gemäß § 12 Abs.2 Baugesetz­buch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

Geltungsbereich/Plangebiet:

 

Der Geltungsbereich liegt südlich der Straße Erlhagen, östlich der Weidekampstraße und umfasst die Flurstücke 147, 148, 170, 188 und 189 in der Gemarkung Fley, Flur 4.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlus­ses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erstellung der erforderlichen Gutachten durch den Vorhabenträger  im Herbst/Winter 2007 die öffentliche Auslegung vorgesehen.

 

 

 

Zusatz des Umweltausschusses:

 

Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung bis zur Sitzung des Rates der Stadt Hagen die Möglichkeit zu prüfen und zu klären, den potentiellen Bauherren die Sicherung des Waldes als Grunddienstbarkeit in das Grundbuch eintragen zu lassen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

   1

Enthaltungen:

   0

 

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