19.05.2004 - 14 Kinderspielplatz Berchumer Straße / Lennestraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 19.05.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Grothe erläutert die
aushängenden Pläne und zeigt auf ihnen das Einzugsgebiet des Spielplatzes, die
Abstände zur Wohnbebauung sowie den Standort des Volleyballplatzes.
Herr Tillmann beantragt,
den Jugendplatz an die Lennestraße zu verlegen. Darüber hinaus gibt er zu
bedenken, dass der Ratsbeschluss vom 31.10.1990 unter Punkt 6 das Gelände
zwischen Lennestraße und Sauerlandstraße als Sportplatzfläche gesichert hat.
Herr Grothe ergänzt, dass
die von Herrn Tillmann angesprochene Fläche im Verwaltungsvorschlag als
Sportplatzfläche gesichert ist.
Herr Dr.
Schmidt bittet darum, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Beschluss des
Jugendhilfeausschusses folgen möge. Nach einer längeren Diskussion habe man
dort die jetzt präsentierte Lösung einstimmig beschlossen.
Herr Strüwer erklärt, dass
die CDU-Fraktion die Kompaktlösung an der Berchumer Straße favorisiere. Dieser
Standort unterliege einer besseren sozialen Kontrolle. Außerdem könnten diesen
Platz auch viele kleinere Kinder nutzen.
Frau Kingreen schließt sich
den Ausführungen von Herrn Strüwer an. Sie hält es für wichtig, dass der
Volleyballplatz realisiert werde.
Herr Weber hält den
Haupt- und Finanzausschuss aufgrund des § 37 I GO für unzuständig.
Herr Strüwer entgegnet,
dass es für die Realisierung von Spielplätzen eine Prioritätenliste gebe.
Hierfür sei jedoch der Rat zuständig. So habe es Frau Wolff im übrigen im
Jugendhilfeausschuss dargelegt.
Herr Horn will den
Antrag von Herrn Tillmann zur Abstimmung stellen.
Herr Tillmann erklärt, dass
er den Antrag zurückziehe.
Beschluss:
Dem
Ausbau des Kinderspielplatzes Berchumer Straße wird auf der Grundlage
der neuen modifizierten Planung zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt eine
Kompensation für die Folgekosten des Volleyballfeldes und der Grünanlage an der
Lennestraße zu suchen, damit die Realisierung der Maßnahmen möglichst bald
erfolgen kann.
Dabei sind
auch PPP (public private partnership)-Möglichkeiten/Patenschaften in Betracht
zu ziehen.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die Planungen zur Nutzung der Grünfläche und der
Sportplatzfläche in einem ebenso offenen Verfahren, wie beim Sportplatz
Berchumer Straße durchzuführen.
Sollte es
Probleme mit der Finanzierung geben, ist der Realisierung des Volleyballfeldes
an der Lennestraße Priorität einzuräumen.
