01.02.2007 - 6.2 Änderung der Richtlinien über die Zuständigkeit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Riechel möchte wissen, ob der Kämmerer nicht mehr bei der Stundung von Forderungen bis 180.000 € zu unterrichten ist.

 

Herr Gerbersmann und Herr Schierau erläutern, dass es um die Beträge geht, die "über das laufende Haushaltsjahr hinausgehend" sind, d. h. in das Folgejahr zu übertragen sind. In der Praxis hatte die Vorschrift dazu geführt, dass Herr Gerbersmann alle Kleinbeträge zur Kenntnis zu nehmen hatte, was er künftig delegiert sehen möchte. Es bedeutet nicht, dass er auf das Informationsrecht bei größeren Beträgen verzichtet. Herr Schierau weist darauf hin, dass der Oberbürgermeister die Verantwortlichkeiten gestuft auf die Vorstände, Amtsleiter usw. delegiert hat und eine Kontrolle weiterhin gewährleistet bleibt. Darüber hinaus werden über das NKF künftig Forderungen generell eingebucht und somit automatisch nachgehalten.

 

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Beschluss:

 

Die Richtlinien über die Zuständigkeit bei Erlass, Niederschlagung und Stundung von Forderungen der Stadt Hagen werden in der Form, wie sie sich aus der Anlage ergibt, beschlossen.

 

Die Vorlage wird zum 22.02.2007 realisiert.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=48032&selfaction=print