31.01.2007 - 7.5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 31.01.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Decker spricht den
geringen Abstand der geplanten Baugrundstücke zum Wald hin an. Er möchte
wissen, wer die Sicherungspflicht bei evtl. Sturmschäden gegenüber den Eigentümern
habe.
Bei schweren Stürmen müsse die Stadt Hagen für die Schäden aufkommen,
teilt Herr Gerbersmann mit. Da das Forstamt in der Pflicht sei, auch
diesen Waldabschnitt zu beobachten und die Straße „Erlhagen“ dem
Bauabschnitt vorgelagert sei, sei aus seiner Sicht eine Bebauung vertretbar.
Herr Kohaupt sieht der
geplanten Bebauung positiv entgegen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der
Vorhabenträger vom Dezember 2006 auf Einleitung eines Verfahrens zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) – Wohnen am Erlhagen -
gemäß § 12 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des
Verfahrens nach § 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich/Plangebiet:
Der Geltungsbereich liegt südlich der Straße
Erlhagen, östlich der Weidekampstraße und umfasst die Flurstücke 147, 148, 170,
188 und 189 in der Gemarkung Fley, Flur 4.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im
Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist nach
Erstellung der erforderlichen Gutachten durch den Vorhabenträger im Herbst/Winter 2007 die öffentliche
Auslegung vorgesehen.
