14.12.2006 - 5.44 Bebauungsplan Nr. 1/79 (346) - Hohenlimburg Inn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.44
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 14.12.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zu a)
Der Rat
der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten
Stellungnahmen, zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der
nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.
Die
Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegendstand
der Niederschrift.
Zu b)
Die Gestaltungssatzung gemäß § 81 Abs. 1,2 und 4 der Bauordnung Nordrhein – Westfalen für den Bebauungsplan Nr. 1/79 (346) - Hohenlimburg Innenstadt -, 2. Fassung ist für den Änderungsbereich nicht anzuwenden.
Zu c)
Der Rat
der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/79 (346) - Hohenlimburg Innenstadt -, 2.
Fassung, 2. Änderung nach § 13 BauGB und die Begründung vom 27.11.2006 gemäß §
2 und § 10 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen
Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 27.11.2006 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Der zu ändernde Bereich liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1/79 (346) - Hohenlimburg Innenstadt -, 2. Fassung, Grünrockstraße 2. Es handelt sich um die Flurstücke 398, 401 und 411, Flur 17 der Gemarkung Hohenlimburg.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil das Beschlusses.
Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:
Rechtskraft mit der Veröffentlichung des Ratsbeschlusses zur Satzung im Dezember 2006.
