14.12.2006 - 5.43 Stadtumbaugebiet Oberhagen / Eilpea) Beschluss ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

 

Zu a) Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 171 b BauGB die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebietes Oberhagen / Eilpe.

Die Abgrenzung wird dahingehend erweitert, dass die Einmündung des Wasserlosen Tales in die Volmetalstraße bis zum Aufgang zur Stadthalle mit einbezogen wird. 

Weiterhin wird die Gebietsgrenze wie folgt geändert:

Im Bereich der Hohlestraße wird die Fläche zwischen Hohlestraße, Kinderspielplatz, Beginn Wohnbebauung In der Welle, beinhaltend die Fläche um die evangelische Kirche, den katholischen Kindergarten und der Wegeparzelle oberhalb der Kirche dem Stadtumbaugebiet zugeschlagen.

Im Bereich der Selbecker Straße wird die Fläche der Selbecker Straße folgend bis zur Einmündung des Fußstieges vom Hüttenberg, bzw. des Weges in den Eilper Grünzug dem Stadtumbaugebiet zugeschlagen. Die Erweiterung beinhaltet die Parzellen bis zum Hangfuß des Hüttenberges, den Bachlauf des Selbecker Baches sowie die Parkplatzfläche vor der Rundturnhalle.  

Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist in einem Sitzungsplan festgelegt und Bestandteil des Beschlusses.

 

Zu b) Der Rat der Stadt beschließt das Städtebauliche Entwicklungskonzept für das Stadtumbaugebiet Oberhagen / Eilpe einschliesslich des Erläuterungsberichtes

(Anlage 5). Das Konzept gibt die Zielrichtung für alle zukünftigen und schon beantragten Maßnahmen des Stadtumbaus vor und stellt die Maßnahmenschwerpunkte dar.

c) Die Maßnahmenbereiche A.3 und A.4 sowie B.1 und B.2 werden von der Beschlussfassung ausgenommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, zu dem Verkehrskonzept Frankfurter-/Eilper Straße Entscheidungsalternativen auszuarbeiten und vorzulegen.

 

Folgende Maßnahmen sind ergänzend umzusetzen und in das Konzept einzuarbeiten:

·        Die Kreuzungsbereiche Hochstraße/Frankfurter Straße und Hochstraße/Jägerstraße unter Einbeziehung des Grünstreifens vor dem ehemaligen Verwaltungsgebäude des Hagener Straßenbahn und des Parkplatzes an der Ecke Frankfurter Straße/Hochstraße.

·        Einrichtung eines Bürgerhauses für den Stadtteil Oberhagen.

·        B. 6 Maßnahmenbereich Hasselstraße, Alternative B – Nutzung des Areals für das städtische Tierheim.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Umsetzung von Maßnahmen die erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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