14.12.2006 - 5.43 Stadtumbaugebiet Oberhagen / Eilpea) Beschluss ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.43
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 14.12.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Zu a) Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 171 b BauGB die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebietes Oberhagen / Eilpe.
Die Abgrenzung wird
dahingehend erweitert, dass die Einmündung des Wasserlosen Tales in die
Volmetalstraße bis zum Aufgang zur Stadthalle mit einbezogen wird.
Weiterhin wird die
Gebietsgrenze wie folgt geändert:
Im Bereich der
Hohlestraße wird die Fläche zwischen Hohlestraße, Kinderspielplatz, Beginn
Wohnbebauung In der Welle, beinhaltend die Fläche um die evangelische Kirche,
den katholischen Kindergarten und der Wegeparzelle oberhalb der Kirche dem
Stadtumbaugebiet zugeschlagen.
Im Bereich der
Selbecker Straße wird die Fläche der Selbecker Straße folgend bis zur
Einmündung des Fußstieges vom Hüttenberg, bzw. des Weges in den Eilper Grünzug
dem Stadtumbaugebiet zugeschlagen. Die Erweiterung beinhaltet die Parzellen bis
zum Hangfuß des Hüttenberges, den Bachlauf des Selbecker Baches sowie die
Parkplatzfläche vor der Rundturnhalle.
Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist in einem Sitzungsplan festgelegt und Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Der Rat der Stadt beschließt das Städtebauliche Entwicklungskonzept für das Stadtumbaugebiet Oberhagen / Eilpe einschliesslich des Erläuterungsberichtes
(Anlage 5). Das Konzept gibt die Zielrichtung für alle zukünftigen und schon beantragten Maßnahmen des Stadtumbaus vor und stellt die Maßnahmenschwerpunkte dar.
c) Die Maßnahmenbereiche A.3
und A.4 sowie B.1 und B.2 werden von der Beschlussfassung ausgenommen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, zu dem Verkehrskonzept Frankfurter-/Eilper Straße
Entscheidungsalternativen auszuarbeiten und vorzulegen.
Folgende Maßnahmen sind
ergänzend umzusetzen und in das Konzept einzuarbeiten:
·
Die Kreuzungsbereiche Hochstraße/Frankfurter
Straße und Hochstraße/Jägerstraße unter Einbeziehung des Grünstreifens vor dem
ehemaligen Verwaltungsgebäude des Hagener Straßenbahn und des Parkplatzes an
der Ecke Frankfurter Straße/Hochstraße.
·
Einrichtung eines Bürgerhauses für den
Stadtteil Oberhagen.
·
B. 6 Maßnahmenbereich Hasselstraße,
Alternative B – Nutzung des Areals für das städtische Tierheim.
Die Verwaltung wird beauftragt,
für die Umsetzung von Maßnahmen die erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten.
