14.12.2006 - 5.42 Bebauungsplan Nr. 3/95 (473) Rolandstraße/Rolan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.42
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 14.12.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jochen Weber möchte erläutert bekommen, warum im
Stadtentwicklungsausschuss die von der Bezirksvertretung Haspe favorisierte
Fläche negativ entschieden wurde.
Herr Grothe erklärt, dass der Stadtentwicklungsausschuss darüber diskutiert habe, inwieweit
dieses Verfahren der Veränderung der mehrgeschossig bebaubaren Flächen, die
hinter dem Parkplatz liegen, beschleunige, wenn es zunächst bei der Ausweisung
dieses Plangebietes bleiben würde. Der Stadtentwicklungsausschuss war sich im
Rahmen der Diskussion um die 100 Einfamilienhäuser einig, dass vorrangig die
Einfamilienhausbebauung zu berücksichtigen sei. Inwieweit der Parkplatz
verändert werden müsste, um dahinter bauen zu können, werde im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens mit untersucht werden. Erste Vermutungen lassen
erkennen, dass unter der angesprochenen Fläche ein verrohrter Bach liege und es
sich bei dieser Fläche um eine Altlast handele. Diese beiden Umstände verbunden
mit der Frage, ob die von Herrn Weber angesprochene Fläche als
Wohnbaugrundstück nutzbar sei, würde die Verwaltung in eine große zeitliche
Verzögerung bringen. Herr Grohte schlägt daher vor, beide Verfahren unabhängig
voneinander zu bearbeiten und ggf., wenn die vordere Fläche bebaubar ist, im
laufenden Verfahren eine Erweiterung des Plangebietes durchzuführen, damit dem
Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Haspe Rechnung getragen werden kann.
Herr Jochen Weber sieht nicht den eindeutigen Vorteil in der von Herrn
Grothe dargestellten Vorgehensweise und erläutert noch mal die
Beschlussgrundlage der Bezirksvertretung Haspe.
Herr Asbeck vertritt die Meinung, dass es nicht sinnvoll sei, den Antrag der
Bezirksvertretung Haspe schon jetzt mit in die Bebauungsplanberatungen mit
aufzunehmen. Das Projekt 100 Einfamilienhäuser sollte so schnell wie möglich
umgesetzt werden. Im Stadtentwicklungsausschuss sei erkennbar geworden, dass
die Einbeziehung der Fläche zu Komplikationen führen könnte. Die Verwaltung sei
beauftragt worden, eventuelle Hinderungsgründe zu erläutern und darzulegen.
Herr Jochen Weber verdeutlicht noch mal, dass mögliche Einzelinteressen
hinter dem Gemeinwohl stehen müssen. Es gehe darum, möglichst viele Flächen zur
Bebauung zu realisieren. Ein nicht benutzter Parkplatz, wie der dargestellte,
sollte mit in die Bebauungsplanung einbezogen werden.
Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den Beschlussvorschlag des
Stadtentwicklungsausschusses abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/95 (473) Rolandstraße/Rolandshöh gem. § 2.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe südlich der Schützenstraße 30 – 42, westlich der Rolandstraße. Es umfasst die Flurstücke 171 und 128, Flur 19 Gemarkung Haspe, sowie einen Teil der Wegeparzelle "Rolandstraße".
In dem im Sitzungssaal
ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Offenlage des Bebauungsplanes ist in 2007 vorgesehen.
