06.12.2006 - 7.2 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; D...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 06.12.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Eschenbach erläutert die Gründe für die Dringlichkeitsentscheidung,
von der Hohenlimburg profitiert habe.
Herr Leisten bemerkt, früher habe die Bezirksvertretung solche
Dringlichkeitsbeschlüsse selbst gefasst. Warum habe dies nun der Rat getan?
Herr Königsfeld erläutert die Vorgehensweise bei kommunalen
Rechtssetzungsakten. Es handele sich hier um einen formaljuristischen Akt, bei
dem aufgrund der zeitlichen Enge keine längere Beratungsfolge möglich gewesen
sei.
Beschluss:
Der im Wege der äußersten Dringlichkeit am 24.11.2006 gemäß § 60 Abs. 1
Satz 2 GO NRW gefasste Beschluss über den Erlass einer Ordnungsbehördlichen
Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung
besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen aus Anlass des Weihnachtsmarktes im
Stadtteil Hagen Hohenlimburg, der als Anlage Gegenstand der Verordnung ist,
wird genehmigt.
Die Vorlage wird zum 30.11.2006 realisiert.
