06.12.2006 - 7.2 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; D...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Eschenbach erläutert die Gründe für die Dringlichkeitsentscheidung, von der Hohenlimburg profitiert habe.

 

Herr Leisten bemerkt, früher habe die Bezirksvertretung solche Dringlichkeitsbeschlüsse selbst gefasst. Warum habe dies nun der Rat getan?

 

Herr Königsfeld erläutert die Vorgehensweise bei kommunalen Rechtssetzungsakten. Es handele sich hier um einen formaljuristischen Akt, bei dem aufgrund der zeitlichen Enge keine längere Beratungsfolge möglich gewesen sei.

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Beschluss:

 

Der im Wege der äußersten Dringlichkeit am 24.11.2006 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW gefasste Beschluss über den Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Stadtteil Hagen Hohenlimburg, der als Anlage Gegenstand der Verordnung ist, wird genehmigt.

 

Die Vorlage wird zum 30.11.2006 realisiert.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen