30.11.2006 - 6.3 III. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Mehrwertsteuer als Grund für die Gebührenerhöhung zu benennen, hält Herr Thielmann nicht für den richtigen Weg. Die FDP-Fraktion hat auf Bundesebene der Mehrwertsteuererhebung nicht zustimmen und wird dies hier auch nicht tun.

 

Herr Marscheider teilt für die Fraktion Bürger für Hagen mit, dass sie den Tagesordnungspunkten I.6.3 bis I.6.7 nicht zustimmen wird. Er macht zum Tagesordnungspunkt I.6.3 folgende Anmerkung: Von 1998 bis 2006 hat es in Hagen laut Bund der Steuerzahler einen Schmutzwassergebührenanstieg von 1,45 € auf 2,04 € gegeben. Dies entspricht einem Anstieg von 40,7 %. Der Niederschlagswassergebührensatz stieg im selben Zeitraum von 0,59 €/m² auf 0,74 €/m². Dies entspricht einem Anstieg von 25,4 %. Herr Marscheider verweist des weiteren bezüglich der Tischvorlage (Anlage 3 der Niederschrift) darauf, dass hier Hagen nicht mit einer Stadt in der selben Größenordnung verglichen worden ist. Er zitiert vor diesem Hintergrund die Wassergesamtkosten eines Musterhaushaltes, die im Regierungsbezirk Arnsberg in den fünf kreisfreien Städten zu Buche schlagen (Bochum = 447 €, Dortmund = 463 €, Hamm = 471 €, Herne = 330 €, Hagen = 504 €). Demnach sind die Kosten in Hagen am höchsten.

 

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen teilt Herr Riechel mit, dass diese der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung nicht zustimmen wird. Er äußert dazu, Probleme mit der Gebührenkalkulation von SEH zu haben. Aus Sicht seiner Fraktion werden die kalkulatorischen Kosten von SEH mit einem Zinssatz berechnet, der nicht vertretbar und nachvollziehbar ist. Darüber hinaus kritisiert er die Politik der SEH der für ihn nicht nachvollziehbaren Vermögenserwerbungen, die wiederum höhere Abschreibungen nach sich ziehen, sowie Sachausgaben, die aus bestimmten Tätigkeiten der SEH resultieren und sich alle gebührensteigernd auswirken. Da die meisten anderen Gebührenerhöhungen jedoch aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer resultieren, wird seine Fraktion diesen Gebührenerhöhungen jedoch zustimmen.

 

Herr Sondermeyer teilt für die Fraktion Die Linke.PDS mit, dass auch diese nicht der Gebührenerhöhung zustimmen wird. Zu den vorangegangenen Ausführungen ergänzt er noch den Hinweis auf die steigenden Gebühren der Hagenbad GmbH. Er hält dies nicht für sozialverträglich, vor dem Hintergrund der insgesamt steigenden Kosten und der damit verbundenen Belastungen für die Bürger.

 

Herr Dr. Ramrath kann die Haltung von Herrn Riechel nicht nachvollziehen, da seiner Ansicht nach im Verwaltungsrat SEH keine Abänderungsanträge gegen die Gebührenerhöhung, gegen den kalkulatorischen Zinssatz und bestimmte Vermögenserwerbe seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gestellt wurden. Bezogen auf Herrn Marscheider weist er darauf hin, dass im Verwaltungsrat SEH diskutiert wurde, wo die Unterschiede zu anderen Gemeinden und deren Gebührensätzen liegen und worauf diese zurückzuführen sind. Er weist darauf hin, dass ein wesentlicher Anteil des Gebührensatzes auf die Ruhverbandsbeiträge entfällt. Dies macht seiner Ansicht nach den Unterschied bei der Vergleichbarkeit aus. Als Beispiel führt er Herne an. Diese Stadt gehört zur Emschergenossenschaft und hier herrscht eine andere Beitragsstruktur, als beim Ruhrverband. Hagen ist zu 100 % vom Ruhrverband betroffen; dies ist bei anderen Ruhrgebietsstädten in diesem Umfang nicht der Fall. Herr Dr. Ramrath weist darauf hin, dass der Wirtschaftsplan SEH mit seinen Inhalten im Verwaltungsrat SEH einvernehmlich beschlossen wurde.

 

Herr Asbeck weist ergänzend darauf hin, dass man sich hier im Gebührenhaushalt bewegt und entstehenden Kosten somit umzulegen sind. Er stimmt allerdings zu, dass für die Zukunft geprüft werden muss, wie Einrichtungen günstiger "gefahren" werden können.

 

Bezüglich der Aussagen von Herrn Dr. Ramrath weist Herr Riechel darauf hin, dass Herr Ludwig im Verwaltungsrat SEH darauf aufmerksam gemacht hat, dass der kalkulatorische Zinssatz zu hoch ist.

 

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Beschluss:

 

1.        Der Rat der Stadt Hagen nimmt den III. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) vom 19.12.2003, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, und die Gebührenbedarfsrechnung zur Kenntnis.

 

2.        Von seinem Weisungsrecht macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 22.12.2006.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 4

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen

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